Justizministerin Alma Zadić hat am 6. Jänner einen gesunden Buben zur Welt gebracht und wird sich nun sechs bis acht Wochen Sohn und Familie widmen, wie das Justizministerium in einer Aussendung meldet. Nach dieser Zeit geht Zadićs Mann in Väterkarenz.
In der Zeit ihrer Abwesenheit vertritt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die Ministerin.
Keine strikten Mutterschutzregeln für Ministerinnen
Für Ministerinnen gibt es keinen Mutterschutz. Weil die Obersten Organe der Republik keine Arbeitnehmer sind, gelten für sie auch keine Vorschriften wie das strikte Arbeitsverbot acht Wochen vor Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung. Stattdessen liegt es in der Verantwortung schwangerer Ministerinnen, selbst zu entscheiden, wann sie sich eine Auszeit nehmen - und wie sie ihre Vertretung organisieren.
Nach Artikel 73 Bundes-Verfassungsgesetz kann sich jeder Minister bei einer "zeitweiligen Verhinderung" nach Wahl von einem anderen Minister, einen etwaigen Staatssekretär oder einem leitenden Beamten seines Ministeriums vertreten lassen. Das geht relativ einfach - per Mitteilung an Bundeskanzler und Bundespräsidenten.