Eine kurze Zusammenfassung dessen, was die Bundesregierung für die nächsten Tage und Wochen verkündet hat.
1. Die Regeln zu Weihnachten
Derzeit gilt die 3. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Danach sind Treffen im privaten Wohnbereich von den Einschränkungen (maximal sechs Personen aus zwei Haushalten) ausgenommen. Diese Ausnahme fällt am 24. und 25. Dezember aber weg - stattdessen gilt dann auch im privaten Wohnbereich die Obergrenze von bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten, die sich treffen dürfen.
2. Die Regeln ab Stefanitag bis 17. Jänner
Alles ab hier hat die Regierung in ihrer Pressekonferenz am 18. Dezember angekündigt und in Form einer Punktuation an die Medien verteilt - rechtsgültig in Form einer Verordnung oder auch nur eines Entwurfs dazu ist es zur Stunde aber nicht.
Angekündigt sind ab 26. Dezember folgende Änderungen:
- Die Ausgangsbeschränkungen gelten wieder den ganzen Tag lang - allerdings mit vielen Ausnahmenbestimmungen, u. a. für Erholung. Heißt effektiv z. B., dass die Polizei strafen kann, wenn sie jemanden auf der Straße antrifft, der sich dort zu einer spontanen Party mit Freunden trifft.
- Handel und "körpernahe Dienstleistungen" (z. B. Friseure) müssen wieder schließen. Ausgenommen sind aber wie bisher Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken und andere essenzielle Geschäfte. Im Gegensatz zu den vorigen Lockdowns soll "Click & Collect", also der Abholhandel bei Geschäften, aber erlaubt bleiben.
- Die Schulen und Kindergärten sind der Ferien wegen ohnehin bis zum Dreikönigstag am 6. Jänner geschlossen. Von 7. Jänner bis 17. Jänner werden alle Schulstufen wie im vorigen Lockdown wieder ins "Distance Learning" geführt - bei Betreuungs- oder besonderem Lernbedarf können Kinder aber weiter gebracht werden.
- Offen soll die Regelung von Outdoor-Sport bleiben - das betrifft Skilifte ebenso wie Eislaufplätze. Sie können von Ländern und Bezirksbehörden unterschiedlich geregelt und erlaubt werden.
3. "Frei-Testen" ab 15. Jänner
Ebensfalls angekündigt hat die Regierung einen neuen Massentest-Termin für 15.-17. Jänner (statt wie bisher geplant eine Woche früher).
Wer danach einen negativen Test vorweisen kann, kann dadurch "mehr Freiheiten erwerben" - und wird sich schon ab 18. Jänner mit anderen Haushalten treffen dürfen, in weiteren Geschäften einkaufen gehen usw.
4. Zeitraum 18. bis 24. Jänner
Handel, Dienstleister und vielleicht sogar schon Gastro, Tourismus und Kultureinrichtungen dürfen wieder aufsperren.
In dieser Phase soll alles, was über die auch im Lockdown zugänglichen Geschäfte hinaus (Lebensmitteleinkauf, Arbeitsweg usw.) jenen Menschen vorbehalten sein, die ein negatives Testergebnis aus den letzten 7 Tagen (zum Beispiel vom Massentest-Wochenende) vorweisen können.
Alternativ können nicht getestete Personen ebenfalls solche Geschäfte betreten, indem sie eine FFP2-Maske statt eines Mund-Nasen-Schutzes tragen, wo dieser vorgeschrieben wäre.
All das ist aber vorerst nur angekündigt und noch lange von einer Rechtsverbindlichkeit entfernt.
5. Ab 25. Jänner
Hier werden die Ankündigungen vage: Unter anderem sollen folgende Berufsgruppen entweder wöchentlich testen oder zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet werden:
- Lehrerinnen und Elementarpädagoginnen
- Friseure und körpernahe Dienstleister
- Gastronomie – Personal mit Kundenkontakt
- Handel – nur wenn direkter Kundenkontakt
- Verkehr - alle Personen mit Fahrgastkontakt, auch Buslenker
- Gesundheitsbereich: alle Berufe mit regelmäßigen Patientenkontakt
- Alten- und Pflegeheime: Testung zweimal pro Woche (bereits jetzt geregelt)
- Bauwirtschaft - bevorzugt wäre betriebliche Ebene
Außerdem soll die allgemeine Testinfrastruktur ausgebaut und regional unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden.
Georg Renner