Justizministerin Alma Zadić (Grüne), die Anfang Jänner ein Kind erwartet, wird sich mit der Geburt - "es kann jederzeit losgehen" - in die Babypause verabschieden - in den vorerst geplanten sechs bis acht Wochen ihrer Abwesenheit vertritt sie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der für diese Zeit die Agenden des Justizministeriums übernimmt. Kogler schenkte Zadić und ihrer Familie einen Kuschel-Babyelefanten zum Abschied.
In einer Pressekonferenz am Freitag zieht Zadić eine positive Bilanz ihrer bisherigen Amtszeit: Durch das von ihr ausverhandelte höhere Justizbudget sei der drohende "Stille Tod der Justiz" abgewendet worden, durch das soeben verabschiedete "Hass im Netz"-Gesetzespaket bekämen vor allem junge Frauen Mittel in die Hand, sich gegen Übergriffe im Internet gerichtlich zu wehren.
Für 2021 lägen viele weitere Projekte am Tisch, so Zadić: Etwa eine Reform des Insolvenzrechts, die "die zweite Chance für Unternehmer" etablieren solle - mit vereinfachter Entschuldung binnen zwei statt bisher fünf Jahren. Das zweite große Thema, Transparenz und Korruptionsbekämpfung, sei derzeit in Arbeit - mit Anfang 2021 sollten die Verhandlungen um das Informationsfreiheitsgesetz und Lückenschließung im Korruptionsstrafrecht beginnen. "Das ist ein Riesenpaket, das jetzt einmal aufs Gleis gesetzt ist, da muss man jetzt noch antauchen", so Kogler.
Keine strikten Mutterschutzregeln für Ministerinnen
Für Ministerinnen gibt es keinen Mutterschutz. Weil die Obersten Organe der Republik keine Arbeitnehmer sind, gelten für sie auch keine Vorschriften wie das strikte Arbeitsverbot acht Wochen vor Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung. Stattdessen liegt es in der Verantwortung schwangerer Ministerinnen, selbst zu entscheiden, wann sie sich eine Auszeit nehmen - und wie sie ihre Vertretung organisieren.
Nach Artikel 73 Bundes-Verfassungsgesetz kann sich jeder Minister bei einer "zeitweiligen Verhinderung" nach Wahl von einem anderen Minister, einen etwaigen Staatssekretär oder einem leitenden Beamten seines Ministeriums vertreten lassen. Das geht relativ einfach - per Mitteilung an Bundeskanzler und Bundespräsidenten.
Georg Renner