Für die katholische Bischofskonferenz ist das Sterbehilfe-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ein Kulturbruch mit dem bisherigen bedingungslosen Schutz des Menschen am Lebensende. Das hat der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als Vorsitzender der Bischofskonferenz am Freitag nach der Entscheidung des Höchstgerichts betont. "Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen", sagte Lackner, der "mit Bestürzung" das VfGH-Urteil bezüglich des Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen hat.
"Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert", hielt der Erzbischof weiter fest. Wörtlich sprach Lackner von einem "Dammbruch" und warnte davor, dass mit der erlaubten Beihilfe zum Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon Gebrauch zu machen.
"Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand", betonte der Bischofskonferenz-Vorsitzende. Nur so könne jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird. Lackner wörtlich: "Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch wenn er sich selbst aufgegeben hat."
Mit Bestürzung reagierte auch Waltraud Klasnic, die Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich, auf die Aufhebung des Verbots des assistierten Suizids in Österreich durch den Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung sei "schmerzlich", erklärte Klasnic. Umso wichtiger erachtete sie es nun, die Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen.
Als Grundvoraussetzungen dafür nannte die ehemalige steirische Landeshauptfrau eine "flächendeckende, wohnortnahe und leistbare Versorgung". Zudem müsse die Regelfinanzierung für die Palliativ- und Hospizbetreuung für Kinder und Erwachsene sichergestellt werden; eine Forderung, die am Freitag auch auf der Tagesordnung des Nationalrats stand, bemerkte Klasnic.