Die Tücke liegt auch bei Ausgangsbeschränkungen im Detail. Weil am 6. Dezember der Brauch Hausbesuche von Nikolaus und Krampus vorsieht, muss die Covid-Verordnung in dieser Frage nachgeschärft werden. Dürfen sie das oder fallen sie unter die Ausgangsbeschränkungen?
Die Regierung entschied sich für eine Regelung, die den Brauch nicht verbietet, aber - in Zusammenarbeit mit den Kirchen - seine möglichen epidemiologischen Nebenwirkungen verhindert. Der Nikolaus darf also seinem Beruf nachgehen, darf Kinder und Familien besuchen und auch wie jedes Jahr seine Geschenke bringen.
Um mögliche negative Folgen durch engen Kontakt mit Familien in geschlossenen Räumen zu verhindern, werden am Mittwoch Kirchen die Nikoläuse dazu auffordern, nicht in Wohnungen zu gehen, sondern die Geschenke vor der Wohnung zu übergeben.
Mit dieser salomonischen Lösung hofft man, die Enttäuschung von Kindern zu verhindern, ohne die Fortschritte bei der Eindämmung des Corona-Virus zu gefährden.