Konkret sieht die Vorlage vor, dass im Februar in Pension gegangene Rentner 90 Prozent der Erhöhung erhalten, die März-Pensionisten 80 Prozent und so weiter. Jene, die im November oder Dezember aus dem Arbeitsleben scheiden, müssen bis zum übernächsten Jahr warten, bis sie überhaupt eine Erhöhung bekommen.
Damit wird eine Regelung zurückgenommen, die ebenso wie die Abschaffung der Hackler-Abschläge vor der Nationalratswahl 2019 vom Parlament verabschiedet worden war. Bis dahin galt, dass allgemein die erste Anpassung erst im zweiten Jahr nach dem Antritt erfolgt. Im Zuge der jetzigen Zurücknahme der Verbesserung verlieren künftige Neu-Pensionisten im Vergleich Tausende von Euros, gerechnet auf die Lebenszeit.
Dass auch ein zweites vermeintliches Vorwahl-Zuckerl aufgehoben wird, war schon seit Wochenbeginn bekannt. Die Langzeitversicherten-Regelung, die einen Pensionsantritt nach 45 Versicherungsjahren mit 62 ohne Abschläge ermöglicht, fällt in der bisherigen Form. Zwar kann man weiter mit 62 in den Ruhestand treten, muss aber wie bis heuer 4,2 Prozent an Abschlägen hinnehmen.
Dafür wird ein sogenannter Frühstarterbonus eingeführt. Dieser meint, dass für jedes Monat, das vor Vollendung des 20. Lebensjahrs gearbeitet wurde, ein Euro drauf kommt. Gedeckelt ist das mit 60 Euro, um die die Pension erhöht werden kann. Voraussetzung für den Bonus ist, dass insgesamt 25 Beitragsjahre vorliegen und dass zwölf Monate davon bis 20 erworben wurden.