"Am 7. Dezember kehren wir in die Schulen zurück", versprach Bildungsminister Heinz Faßmann. Allerdings: "Es wird nicht derselbe Schulbetrieb sein wie bisher." Nach der Rückkehr werde es verschärfte Hygienebedingungen sowie eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auch für alle über 10-Jährigen geben, weiters Schichtbetrieb, ein Ausweichen auf zusätzliche Räume, FFP2-Masken für Lehrerinnen und Lehrer.
Warum es dabei nicht bleiben konnte, sondern die kommenden zweieinhalb Wochen - netto sind es 14 Schultage - auch die Schulen in den Lockdown gehen, begründete Kanzler Sebastian Kurz: Es stimme leider nicht, dass Kinder nicht ansteckend seien. Die Sieben-Tages-Inzidenz insgesamt habe zuletzt den Wert von 550 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner erreicht. Um die Epidemie einzudämmen, müsse ein Wert von 50 erreicht werden. Der Wert von Kindern sei zwar geringer als der Durchschnittswert, aber immer noch das Fünffache des Grenzwerts von 50: Rund 250 von 100.000 10 - 14-Jährigen steckten sich mit dem Virus an.
Die Umstellung gilt ab kommenden Dienstag,16. November, sodass der Montag noch für die Umorganisation bleibt. Besonders wichtig sind Faßmann die ganz Großen und die ganz Kleinen. Das sind die Regelungen im Detail:
- Für die Maturanten fiel der Unterricht im Frühjahr schon aus. Sie kehren am 7. Dezember mit Sicherheit zurück, so Faßmann, "und sie haben hohe Priorität". Für sie werde es jedenfalls einen zusätzlichen Förderunterricht geben, um die Lücken zu schließen.
- Auch die Oberstufe, die bereits seit drei Wochen im Distance Learning beschult werden, kehren am 7. Dezember wieder zurück. "Warum am Fenstertag?, wurde Faßmann gefragt. Der Minister kurz angebunden: "Weil jetzt jeder Tag wichtig ist."
- Die Unterstufen-Schüler durften bisher noch ganz normal zur Schule gehen, jetzt müssen auch sie zu Hause bleiben. Bei der Rückkehr am 7. Dezember gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die älter als 10 Jahre alt sind, Maskenpflicht gelten.
- Die Volksschulen und die Kindergärten werden nicht geschlossen, aber die Kinder sind angehalten, ebenfalls zu Hause zu bleiben. Auch sie werden aus der Ferne unterrichtet. Volksschulen und Kindergärten werden allerdings nicht geschlossen, sondern bleiben offen für jene Kinder, deren Eltern nicht zu Hause bleiben können oder die besonders pädagogische Unterstützung brauchen - weil ihnen die Eltern nicht ausreichend helfen können, weil sie keinen Zugang zu Computern haben, etc.. Auf die penible Unterscheidung zwischen Eltern, die in "systemkritischen Berufen" arbeiten und anderen wird dabei verzichtet. Der Aufenthalt in der Betreuungsstätte ist allerdings kein Unterricht, sondern wirklich nur eine Art Aufsicht.
Schularbeiten und Tests werden verschoben auf die Zeit nach dem 7. Dezember, so Faßmann. "Und wir werden auch danach darauf achten, dass es auch nach der Wiedereröffnung zu keiner Überlastung kommt." Die Leistungsberurteilung könne auch über die Mitarbeit erfolgen. In der Zeit des Lockdowns solle jedenfalls kein neuer Stoff durchgenommen sondern das bisher Unterrichtete verfestigt werden.
Für Universitäten gilt ab kommende Woche ebenfalls endgültig die Pflicht zum Distance Learning: Bisher fanden an einzelnen Instituten auch Vorlesungen noch als Präsenzveranstaltungen statt, die Universitäten beriefen sich auf ihre Unabhängigkeit. Jetzt dürfen nur noch Labors und andere Veranstaltungen physisch abgehalten werden, bei denen es auf Distanz gar nicht geht.
Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken und die Absolvierung von beruflichen Abschlussprüfungen, die eine Anwesenheit erfordern und digital nicht möglich sind, dürfen ebenfalls noch stattfinden, beispielsweise AMS-Kurse.
Die Fahrschulen müssen schließen.
Faßmann zusammenfassend: "Aus sozialen, pädagogischen wirtschaftlichen, und frauen-emanzipatorischen Gründen haben sich viele für offene Schulen eingesetzt, aber die Schulen sind eingebettet in das Gesamtkonzept. Sie werden jedenfalls als letztes geschlossen, gemeinsam mit dem Handel, und als erstes wieder geöffnet."
Claudia Gigler