Ab Dienstag befindet sich Österreich in einem zweiten, harten Lockdown. Vieles erinnert an den Frühlung, doch einiges wird noch strenger sein. So ist diesmal genau definiert, mit wem man sich im Freien zum Spazieren treffen darf.
Laut den neuen Ausgangsregeln darf man sich nur mehr mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab Dienstag den ganzen Tag, um private Besuche weitgehend zu unterbinden. Ausgenommen sind Wege zur Arbeit, zum Einkauf, zur Erholung und zur Hilfeleistung.
Wie schon im Frühling muss der Handel wieder großflächig zusperren. Offen bleiben nur Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Post und Trafiken. Auch der Betrieb von Werkstätten, der Agrarhandel, und der Verkauf von Tiernahrung ist weiterhin erlaubt. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert.
Körpernahe Dienstleistungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Frisörsalons, Kosmetik- oder Massagestudios müssen schließen. Was der Regierung dem Vernehmen nach große Kopfschmerzen bereitet: Ein so großzügiger Umsatzersatz, wie ihn die vom bereits bestehenden Teil-Lockdown betroffenen Wirte erhielten, ist für den Handel praktisch undenkbar. Während Gastrobetriebe 80 Prozent des Umsatzes von November 2019 vom Staat ersetzt bekommen, wird es für den Handel ein Modell nach dem Schema 20-40-60 geben. Je nach Branche sollen 20, 40 oder 60 Prozent ersetzt werden.
Schulen und Kindergärten ab Dienstag im Notbetrieb
Analog zu den Oberstufen wird ab Dienstag auch Unterstufen und Volksschulen auf Fernunterricht umgestellt. Kinder, die Lernunterstützung oder Betreuung brauchen, können weiterhin in den Volksschulen und Unterstufen betreut werden. Kindergärten bleiben offen, werden aber - wie schon im Frühling - als Notbetrieb geführt. "Die Kindergärten und Schulen bleiben für diejenigen, die es brauchen offen", betont Vizekanzler Kogler: Es gebe Betreuung und Lernunterstützung vor Ort, für alle, die es brauchen. Auch wer im Homeoffice konzentriert arbeiten muss, werde diese Möglichkeit in Anspruch nehmen müssen, so Kogler.
Während sich führende Wissenschaftler für eine Schließung aussprechen (mit Ausnahme von Betreuung jener Kinder, auf die zuhause niemand aufpassen kann), hatte die Corona-Kommission des Bundes dagegen votiert. Am 7. Dezember sollen Pflichtschulen und der Handel wieder öffnen. "Diese Bereiche haben Priorität", sagt Kurz.
Veranstaltungen
Im Veranstaltungsbereich darf weiter an religiösen Zusammenkünften teilgenommen werden. Allerdings Allerdings haben die Kirchen freiwillig darauf verzichtet, Gottesdienste abzuhalten, so Kurz. Im Vorfeld hatte es dazu ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gegeben. Begräbnisse sind auf 50 Personen limitiert. Im künstlerischen Bereich sind weiter Proben erlaubt. Weiterhin gilt laut dem Verordnungsentwurf an öffentlichen Orten die Pflicht zum Ein-Meter-Abstand, in Innenräumen zusätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
So viel Homeoffice wie möglich
Überall dort, wo es möglich ist, soll aus dem Homeoffice gearbeitet werden. Wie eine Auswertung anonymisierter Handy-Daten durch Google zeigt, ist seit Allerheiligen die Anwesenheit an Arbeitsstätten um rund ein Drittel gesunken – wohl auch eine Folge, dass die Regierung abermals die Empfehlung ausgesprochen hat, wo möglich aus dem Homeoffice zu arbeiten. Nur: im Frühjahr betrug dieser Rückgang mehr als die Hälfte. Zwingend verordnet wird Homeoffice aber nicht. Das hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auch im Frühling getan – die Regelung überlebte dank Protesten der Wirtschaftskammer aber nur wenige Tage. Weiter auf sich warten lässt aber ein umfangreiches Gesetzespaket, das die arbeitsrechtlichen und steuerlichen Bedingungen im Homeoffice klären soll. Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat es für März in Aussicht gestellt.
Besuche in Spitälern
In Krankenanstalten und Altenheimen bringt die geplante Verordnung Einschränkungen, nachdem es in Spitälern zuletzt keine zahlenmäßigen Beschränkungen für Besuche gab. Nunmehr ist nur mehr ein Besuch pro Woche und Patient möglich - und das auch nur, wenn der Erkrankte oder Verletzte mehr als sieben Tage aufgenommen wird. Ausnahmen gibt es für Schwangere. Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Antigen- oder molekularbiologischen Test absolvieren.
Der Lockdown endet laut Entwurf am 6. Dezember - vorausgesetzt, die Neuinfektionen gehen bis dahin zurück. Da es sich um einen Entwurf handelt, sind Änderungen noch möglich. Morgen wird der Hauptausschuss des Nationalrates mit der Verordnung befasst. Die Ausgangsregeln und die Bestimmungen für den Veranstaltungsbereich müssen dort nach zehn Tagen auch wieder bestätigt werden, daher sollen sie vorerst nur bis 26. November gelten.