Jene Moschee, der nach dem Terroranschlag in Wien von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) die Rechtspersönlichkeit entzogen wurde, könnte sich gegen die Entscheidung zur Wehr setzen. Die Betreiber können sich nämlich an ein internes Schiedsgericht wenden. Im Umfeld der Glaubensgemeinschaft hieß es indes, dass der Verfassungsschutz der salafistischen Moschee, die auch der Attentäter besucht hatte, noch vor wenigen Monaten einen Persilschein ausgestellt hat.

Eine Schließung von Moscheegemeinden im eigentlichen Sinn ist in Österreich nur schwer möglich. Das Islamgesetz sieht nämlich nur vor, dass der Bundeskanzler sogenannten Kultusgemeinden - also übergeordneten Verbände - die Rechtspersönlichkeit entziehen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gegen einzelne Moscheegemeinden kann aber nur die Glaubensgemeinschaft selbst vorgehen, was sie im Fall der Tewhid-Moschee in Wien-Meidling auch getan hat.

Ob die Moschee weiterhin geöffnet ist oder nicht, kann auch die IGGÖ nicht beeinflussen. Eine Aufhebung der Rechtspersönlichkeit bedeutet letztlich nur, dass die Einrichtung nicht mehr unter ihrem Dach betrieben wird. Die umgehende Schließung war im Interesse der öffentlichen Sicherheit erfolgt, da die im Islamgesetz geforderte "positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat" nicht bestehe. Den konkreten Vorwurf soll man aber auch in der IGGÖ, die wegen angeblicher "Gefahr im Verzug" handelte, bis jetzt nicht kennen.

Tatsache ist, dass sich die Betreiber des Gebetshauses nun gegen die Entscheidung des Obersten Rats der IGGÖ vor dem dafür eingerichteten Schiedsgericht wehren können - was bis zuletzt aber noch nicht geschehen ist. Sollte auch dieses zum selben Schluss kommen, bleibt noch immer der zivilrechtliche Weg offen. Spätestens dann müssten die Sicherheitsbehörden aber vorlegen, warum in diesem Fall die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen sei.

BVT hatte der Moschee gutes Zeugnis ausgestellt

Dass die Moschee Anlaufpunkt für Salafisten war, ist in der Glaubensgemeinschaft zwar hinlänglich bekannt. Aus diesem Grund sei das Objekt auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung - mit dem angeblich nur unregelmäßiger Kontakt bestehe - beobachtet worden, heißt es dort. Allerdings hätte ein Beamter des BVT erst vor zehn Wochen der IGGÖ bestätigt, dass von der Moschee keine Gefahr ausgehe und dass sich diese zum Besseren entwickelt habe.

Ratlos ist man in der offiziellen Muslime Vertretung auch bezüglich der Razzien in angebliche Einrichtungen der Muslimbruderschaft. Etwa im Fall der Stiftung des einstigen IGGÖ-Präsidenten Anas Schakfeh. Dabei soll diese völlig unabhängig von der Glaubensgemeinschaft agieren, betont man dort. Das Gebäude beheimatet zwar das Religionspädagogische Institut (IRPA) der Glaubensgemeinschaft - allerdings sei man dort nur Mieter. Etwaige Verwechslungen könnten aber ohnehin bald ausgeräumt sein, der Mietvertrag läuft im September 2021 aus.

Für Irritation in der Muslime-Vertretung sorgt derzeit auch das von der Regierung als Anti-Terror-Maßnahme angedachte Imame-Register. Ein solches gibt es nämlich schon innerhalb der IGGÖ. Wie es dort heißt, dürften die Behörden bis zuletzt nicht einmal um Einblick angesucht haben.