Die SPÖ pocht nach dem Terroranschlag in Wien auf rechtliche Verschärfungen beim Staatsbürgerschaftsrecht. "Wenn sich jemand einer terroristischen Organisation anschließt und an Kampfhandlungen teilnehmen will, dann hat er auch kein Recht, die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen. Eine Person mit der Vorgeschichte des Täters darf nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben und darf sich nicht in Österreich aufhalten", sagt Vize-Klubchef Jörg Leichtfried.
Aberkennung rechtlich nicht möglich
"Wir wollen rechtliche Verschärfungen, sodass die Behörde beim Vorliegen bestimmter Tatbestände die Staatsbürgerschaft entziehen muss", bekräftigte Leichtfried die Forderung des Wiener Bürgermeisters Michael Ludwig. Nach derzeitigem Bundesgesetz sei das nämlich nicht möglich. "Es hat bekanntlich ein Verfahren beim Wiener Magistrat gegeben, um dem späteren Attentäter mit Doppelstaatsbürgerschaft die österreichische zu entziehen, weil dieser den Versuch unternommen hatte, sich dem IS in Syrien anzuschließen. Da man ihm keine aktive Teilnahme an Kampfhandlungen nachweisen konnte, war die Aberkennung rechtlich nicht möglich. "Hier muss das Gesetz geändert werden", fordert Leichtfried.
Auch im Falle einer drohenden Staatenlosigkeit solle eine Aberkennung möglich sein, so Leichtfried. "Die Regierung ist aufgefordert, eine entsprechende rechtliche Lösung vorzulegen."
"Gravierende Fehler passiert"
Leichtfried betont aber auch, dass unabhängig davon die derzeitige Rechtslage gereicht hätte, um den Täter inhaftieren zu können. "Es sind gravierende Fehler im Bereich des Innenministeriums passiert. Dass sich ein wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilter Attentäter illegal ein vollautomatisches Sturmgewehr beschafft und versucht, Munition zu kaufen, hätte für eine neuerliche Verhaftung gereicht."