Studierende sollen künftig nur mehr zum weiteren Studium zugelassen werden, wenn sie in den ersten Jahren ihres Studiums eine gewisse Anzahl an ECTS-Punkten vorweisen können. Das sieht eine geplante Novelle des Universitätsgestzes (UG) vor, wie die APA berichtet.

Demnach sollen Studierende künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen müssen. Ansonsten erlischt ihre Zulassung. Umgekehrt sollen die Beurlaubungs-Möglichkeiten für Studenten ausgebaut werden.

Vom Dachverband der Universitäten (Uniko) gab es zu dem Entwurf bisher keine Stellungnahme. Man verweist darauf, dass bisher noch keine Entwürfe zur Begutachtung vorliegen würden.

Urlaub zur Milderung

Durch das erfolgreiche Bestehen von Prüfungen oder Absolvieren von Seminaren sollen Studierende insgesamt 100 ECTS-Punkte sammeln, bevor diese neue Regelung für sie nicht mehr gültig ist. Derzeit sind Studienpläne so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. Ausnahme: Im ersten Studienjahr reicht auch die Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP).

Vor einem Erlöschen der Zulassung muss die jeweilige Uni aber davor mehrfach warnen und Unterstützungsleistungen anbieten. Diese Regelung soll nicht pro Studentin oder Student gelten, sondern pro Studium. Wer mehrere Studien belegt, muss also in allen die nötige Mindestleistung erbringen - sonst erlischt die Zulassung in jenen Fächern, in denen sie nicht erreicht wurde.

Als Ausgleich wird die Beurlaubung von Studenten erleichtert. Diese ist derzeit nur aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft oder Krankheit möglich. Künftig soll zusätzlich bis zur Erreichung der 100 ECTS-Punkte auch eine Beurlaubung ohne Grund für zwei Semester möglich sein. Im "Urlaub" muss die geforderte Studienleistung dann nicht erbracht werden.

Kritik der Studienvertreter

Verärgert über die Ankündigungen zeigt man sich bei den Vertretern der österreichischen Hochschüler. Die geplante Mindeststudienleistung, die Reduktion der Prüfungstermine sowie die strengeren Zulassungsfristen seien problematisch, so etwa Simon Malacek, Vorsitzender der Hochschülerschaft an der Technischen Universität Graz. Gerade die erschwerten Bedingungen unter Covid-19 würden die zahlreichen Missstände aufzeigen, die Studierende häufig am Studienfortschritt hindern würden, erklärt Malacek. Der Plan, Studierende bei mangelndem Leistungserbringung nun aus dem Studium zu werfen, sei ein „Fausthieb ins Gesicht der Betroffenen“.

Eine solche Maßnahme sei sozial selektiv und verursache vor allem bei berufstätigen Studenten massive Probleme, schließt sich auch Keya Baier, Vorsitzende der ÖH Uni Salzburg und Aktivistin bei GRAS, der Kritik an. Laut der Studierenden-Sozialerhebung 2019 waren 65% aller Studierenden erwerbstätig und arbeiteten durchschnittlich 20,5 Stunden pro Woche. Die Schwierigkeit der Vereinbarkeit würde so nur noch größer, befürchten die Studierendenvertreter.

Die Annahme, dass Studierende nicht ausreichend leisten, sei fernab von der Realität und zeige ein mangelndes Verständnis der Regierung für die Lebensumstände von Studierenden, blies auch Dora Jandl, Vorsitzende des Verbandes sozialistischer Studenten, ins gleiche Horn.