Eine unzulässige Spende der roten Gewerkschafter hat für die SPÖ nun doch finanzielle Folgen. Die Sozialdemokraten überweisen gut 22.500 Euro, die der Rechnungshof zu Jahresbeginn 2021 an karitative Einrichtungen weiterreicht. Dem vorausgangen war ein rechtliche Auseinandersetzung, die von der SPÖ wegen eines Formalfehlers eigentlich gewonnen worden war.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte nämlich einen Entscheid des Unabhängigen Parteientransparenzsenats aufgehoben, wonach die Zuwendung der Gewerkschafter eine unzulässige Spende war. Grund war allerdings nur ein formaler, nämlich, dass die mit der Überwachung der Parteispendenregeln betraute Mitarbeiterin nicht die dazu nötigen parteiinternen Befugnisse erhalten hatte und dies der UPTS nicht überprüft hatte.

Freilich blieb auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Einschätzung, dass im Nationalratswahlkampf 2019 verwendete Plakate, Flyer und Postkarten des Vereins "GewerkschafterInnen in der SPÖ - GewSPÖ" als Spende an die SPÖ zu bewerten sind. Damit hätte der Rechnungshof ein neues Verfahren einleiten können. Dem kam die SPÖ zuvor, indem sie die Spende selbst meldete. Zu bezahlen ist jener Betrag, der das Spendenlimit von 7.500 Euro, das die SPÖ übrigens selbst initiiert hatte, überschreitet - in dem Fall 22.521,28 Euro.