Die Ankündigung der Regierung, private Feiern in Innenräumen dürfen ab Freitag höchstens sechs Erwachsene (bisher sind es zehn) umfassen, hat einen Schönheitsfehler: Die Regelung gilt nicht in den eigenen vier Wänden, wo angeblich die meisten Cluster entstehen. Laut einer jüngsten Auswertung der Ages nehmen 60 Prozent der Cluster in Haushalten ihren Ausgang. Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte bei der Pressekonferenz sinngemäß gemeint, Kontrollen in den eigenen vier Wänden seien nicht möglich, weil Wohnungen für die Polizei tabu seien.
Hält vor dem Verfassungsgerichtshof
Dem widerspricht der renommierte Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Das derzeitig gültige Covid-Gesetz erlaube eine solche Nachschau durch die Polizei zwar nicht, mit einfacher Mehrheit könnten die Regierungsparteien im Parlament die nötige Rechtsgrundlage schaffen und die Befugnisse ausweiten. „Wenn es aus Gründen der Seuchenbekämpfung unbedingt erforderlich ist, im Privatbereich einzugreifen, könnte so etwas erlaubt werden.“
Sofern die Maßnahme gut begründet ist, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, der Schritt angemessen ist, würde eine solche Maßnahme, ist sich Funk sicher, vor dem Verfassungsgerichtshof halten. Dass die eigenen vier Wände sakrosankt seien, von der Polizei nicht betreten werden dürfen, sei ein weit verbreiteter Mythos.