Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vertagt die mit Spannung erwartete Entscheidung, ob das Verbot der Sterbehilfe in Österreich weiterbestehen soll. Die Beratungen darüber werden in der nächsten, voraussichtlich am 23. November beginnenden Session des Höchstgerichts fortgesetzt, teilte der VfGH am Montag mit. Auch über das Kopftuchverbot in Volksschulen wurde noch nicht entschieden.
Zur Sterbehilfe haben die Beratungen bereits im Juni begonnen, im September hat der VfGH eine mehrstündige öffentliche Verhandlung dazu abgehalten. Befragt wurden sowohl Befürworter als auch Gegner einer Liberalisierung. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen. Verteidigt wurde das Verbot von Vertretern der Regierung, aber auch einem Palliativmediziner.
Gegen das Verhüllungsverbot in Volksschulen haben sich zwei Kinder und deren Eltern gewandt, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden. Sie sehen die Vorschrift auf den Hidschab gerichtet, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff auf Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung. Außerdem sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht erfasst sei.
Klimaklage unzulässig
Komplett zurückgewiesen hat der VfGH hat einen Antrag gegen diverse klimaschädliche Steuervorschriften, darunter etwa die Umsatzsteierbefreiung für Flugtickets. Die Antragsteller hatten Wortfolgen im Umsatzsteuergesetz 1994, dem Mineralölsteuergesetz 1995 sowie der Luftfahrtbegünstigungsverordnung angefochten. Die Antragsteller seien aber nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt worden, weshalb eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags nicht gegeben ist.