Es ist praktisch fix: Nachdem der Nationalrat die neuen Corona-Gesetze mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen hat, wird morgen, Freitag, der Bundesrat sein OK geben. Dann liegt es nur noch an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, wann er die Ausweitung von Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetz beurkundet – danach tritt sie in Kraft.
Das heißt, dass Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und die Landeshauptleute wohl schon ab kommender Woche wieder Mindestabstände oder sogar weitreichende Ausgangsbeschränkungen anordnen können.
Es war eine schwere Geburt: Gleich zweimal hat Anschober Ministerium Entwürfe des Gesetzes in öffentliche Begutachtung geschickt. Trotz extrem verkürzter Fristen trafen fast 15.000 Stellungnahmen im Parlament ein – ein Rekord, heißt es aus der Parlamentsdirektion.
Die überwiegende Mehrzahl davon betrifft aber keine Details der Gesetze, sondern grundsätzliche: Tausende offenbar kopierte Einwendungen vom Typus „Ich widerspreche der Änderung des Epidemiegesetzes, weil sie mit unseren geltenden demokratischen Werten unvereinbar ist“ fluteten die Postfächer des Hohen Hauses.
Größeren Effekt als diese – wohl online und in Whatsapp-Gruppen orchestrierten – Bekundungen dürften die Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition gebracht haben, besonders mit der SPÖ. Besonders in den vergangenen zwei Wochen hat sie mit der Koalition an dem Gesetz gefeilt – und mit dem unausgesprochenen Druckmittel, gemeinsam mit der FPÖ das Gesetz im Bundesrat verzögern zu können, am Ende Änderungen durchgesetzt. „Wir haben Verantwortung übernommen und mitgearbeitet, dass das Covid-Gesetz besser wird“, so Parteichefin Pamela Rendi-Wagner im Nationalrat.
Konkret geändert hat sich in den vergangenen Tagen etwa, dass Anschober in Zukunft die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats braucht, wenn er Verordnungen erlässt. Das sei nicht so sehr eine politische Hürde – auch dort hat türkis-grün die Mehrheit – als eine Vorsichtsmaßnahme dagegen, Verordnungen wie im Frühjahr verfassungswidrig zu gestalten.
Außerdem dürfen großflächige Ausgangssperren nun für maximal zehn Tage, Betretungsverbote für vier Wochen am Stück angeordnet werden. Noch in der Nacht auf Mittwoch kamen drei weitere Einschränkungen dazu: Auch eine mögliche Verlängerung des Gesetzes von Mitte 2021 bis Ende dieses Jahres müsste durch den Hauptausschuss; die Ampel-Kommission wird angehalten, Begründungen zu veröffentlichen; und im Gesetz wird – der „Kuschel-Paragraph“ – klargestellt, dass auch bei Ausgangssperren die Kontakte zu engsten Partnern möglich bleiben.
Georg Renner