In der Stadt Wien können die 65.000 Magistratsbediensteten bis zu 60 Prozent ihrer Arbeit von zu Hause aus verrichten. Laut Dienstrecht steht alle Beamten diese Möglichkeit offen, eine entsprechende Novelle passierte im Sommer unter dem Titel „Mobiles Arbeiten“ den Wiener Gemeinderat. Der Bedienstete kann allerdings nicht in Eigenregie seinem angestammten Arbeitsplatz fern bleiben, es bedarf des ausdrücklichen Einvernehmens mit dem Arbeitgeber. Der Beamte muss während des Homeoffice erreichbar sein, er kann jederzeit aufgefordert werden, in die Dienststelle zu kommen. In vielen Bereichen, etwa in Kindergärten, im Gesundheits- und Pflegebereich, bei der Müllabfuhr oder im Kundenbereich, ist die Bestimmung ohnehin nur einschränkt bis gar nicht möglich.
In der Novelle wird allerdings auch festgelegt, dass niemand zum Homeoffice gezwungen werden kann, es muss seiner Entsendung in die eigenen vier Wänden zustimmen. Wer von zu Hause aus oder von einem Ort aus seine Arbeit verrichtet, ist zuvor über alle wesentlichen Aspekte der Datensicherheit und der Amtsverschwiegenheit zu informieren. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, es können aber auch private Laptops oder Standcomputer verwendet werden.
Derzeit keine Regelung im Bund in Planung
Wie viele Beamte in Wien die Homeoffice-Möglichkeit in Anspruch nehmen, weiß man im Büro des zuständigen Stadtrats aktuell nicht, es liegen noch keine Zahlen vor. Auf Bundesebene ist, so eine Sprecherin von Beamtenminister Werner Kogler, ist derzeit keine vergleichbare Regelung geplant.