Sollte die Regierung bei der Umsetzung der Corona-Ampel-Maßnahmen auf eine gesetzliche Basis setzen, wird es mit den geplanten Verschärfungen noch länger dauern. Denn SPÖ und FPÖ avisieren in der Tageszeitung "Österreich", im Bundesrat dem geplanten Covid-Gesetz nicht zustimmen zu wollen. Daraus kann sich im Extremfall eine wochenlange Verzögerung ergeben.

Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried kündigt konkret an, dem Gesetz zumindest in der vorliegenden Version nicht zustimmen zu wollen - und das sowohl im National- als auch im Bundesrat. Während ersteres realpolitisch belanglos ist, würde zweiteres gegebenenfalls eine Verzögerung von bis zu acht Wochen zur Folge haben.

Die Handhabe der Ampel ist für Leichtfried chaotisch und nicht nachvollziehbar. Die Ampel komme im Covid-Gesetz zudem gar nicht vor. Das Büro von FPÖ-Chef Norbert Hofer schloss sich der Ablehnung gegenüber "Österreich" an.

In der SPÖ hat man Samstagabend gegenüber der APA betont, dass noch keine Entscheidung bezüglich einer Verzögerung der Corona-Ampel durch den Bundesrat gefallen ist. Zwar ist man mit der gegenwärtig vorliegenden Fassung des entsprechenden Gesetzes unzufrieden, wartet aber ab, wie die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) angekündigten Änderungen dann tatsächlich aussehen

Damit kommen auf die Koalition wohl Verhandlungen mit Sozialdemokraten und/oder Freiheitlichen zu. Immerhin hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bereits Präzisierungen des Gesetzes angekündigt. Die Opposition, die in der Länderkammer die Mehrheit hat, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ihre Ablehnung zu deponieren. Legt man aktiv ein Veto ein, kann der Nationalrat nach wenigen Tagen mittels Beharrungsbeschluss die Materie dennoch durchdrücken. Lässt man das Gesetz allerdings einfach liegen, behandelt es also gar nicht im Plenum des Bundesrats, ergibt sich eine Verzögerung von bis zu acht Wochen. Dann könnte die gesetzliche Basis für die Ampel-Maßnahmen überhaupt erst Ende November geschaffen werden.

Freilich hat man in der Regierung die Rechtsansicht, dass zumindest die erweiterte Maskenpflicht im Handel bzw. bei Restaurantmitarbeitern in den "gelb" gekennzeichneten Bezirken auch per Verordnung durchgesetzt werden kann. Bei anderen Maßnahmen - etwa den zahlenmäßigen Einschränkungen bei Veranstaltungen - wollte man eigentlich das neue Gesetz als Basis heranziehen. Geplant ist der Beschluss bei der Nationalratssitzung am 23. September. Der nächste Bundesrat ist für den 8. Oktober terminisiert. Freilich sind auch Sondersitzungen möglich, die das Prozedere beschleunigen könnten.