Die Sozialpartner sollen Vorschläge für neue, konkrete Regelungen betreffend Homeofficeerarbeiten. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Rahmen seiner für Freitag geplanten Erklärung im Kanzleramt damit beauftragen. Ziel ist eine Modernisierung des Arbeitsrechts, etwa beim ThemaHomeoffice-Ruhezeiten oder einer Reform der Pendlerpauschale.
Derzeit stelle sich unter anderem das Problem, dass eine generelle Anordnung von Telearbeit bzw. Homeoffice nicht möglich ist, hieß es dazu vorab aus dem Bundeskanzleramt. Außerdem bestünden keine Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Betriebsmitteln. "Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt sehr, die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch massiv beschleunigt. Wir brauchen ein modernes Arbeitsrecht, das auf die Erfordernisse des Homeoffice eingeht. Ich habe daher die Sozialpartner gebeten, in den kommenden Monaten konkrete gesetzliche Regelungen zum Homeoffice auszuarbeiten", sagte Kurz in einem Statement im Vorfeld seiner Rede.
Pendlerpauschale
Mögliche Änderungen könnten laut Kanzleramt etwa eine Weiterentwicklung der Pendlerpauschale zu einer Homeoffice-Pauschale sein, in der etwa der Umgang mit Internet-Kosten und Betriebsmittel berücksichtigt wird. Auch die Ruhezeiten nennt das Kanzleramt als eine der möglichen Reform-Punkte, diese sollen an das digitale Zeitalter angepasst werden. Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) sagte dazu im "Kurier" (Donnerstag-Ausgabe), es gehe hier um Flexibilität und mehr Eigenverantwortung, etwa beim Thema der (generell vorgeschriebenen) elf Stunden Nachtruhe "von Homeoffice Ende bis Homeoffice Beginn". Eine Änderung sei hier auch im Sinne der Arbeitnehmer, gab sie zu verstehen.
Unfallversicherung
Auch die Problematik der Unfallversicherung wird Thema der Überlegungen sein, hieß es aus dem Kanzleramt. Auch Krankenstände sollen "neu gedacht" werden, hier gehe es um eine Anpassung an die Gegebenheiten im Homeoffice.
Betriebsvereinbarungen
Weiters müsse es zu einer einheitlichen Definition von Telearbeit kommen, auch die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten festgeschrieben werden. Grundsätzlicher Zugang des Kanzleramtes ist es, dass die Regeln zur Telearbeit bevorzugt über Betriebsvereinbarungen festgelegt werden sollen.
Die Vorarbeiten in der Regierung zu diesem Thema sind laut Auskunft aus dem Büro des Bundeskanzlers schon länger am Laufen: Bereits im Juli wurde dazu eine entsprechende Arbeitsgruppe im Arbeitsministerium eingerichtet. Das Arbeitsministerium gab auch eine Studie in Auftrag, mittels derer 1.500 Dienstnehmer und 1.500 Dienstgeber befragt werden sollen.