Am Dienstag präsentierte Strache die Kandidaten auf seiner Liste. Bekannte neue Namen sind nicht darunter. Unterdessen geht die Debatte um Straches Hauptwohnsitz weiter. Das war laut Strache auch nicht das Ziel bei der Auswahl der Kandidaten: "Ganz bewusst habe ich nicht mir den Zwang auferlegt, irgendwelche Quereinsteiger oder Prominente zu präsentieren", erklärte er. Vielmehr sei es darum gegangen "Menschen aus dem Leben", aus den unterschiedlichsten sozialen Bereichen und Berufsgruppen zu aktivieren, sich in der Politik zu engagieren.
Unter den 20 Kandidaten, die am Dienstag vorgestellt wurden, befinden sich Unternehmer, Gastronomen, Polizisten genauso wie eine Pensionistin oder Studenten. Als Spitzenkandidat geht erwartungsgemäß Heinz-Christian Strache ins Rennen. Dann folgen Team-HC-Klubobmann Karl Baron, die technische Angestellte und Architekturstudentin Raphaela Goeschl-Marambio, der freiberufliche Journalist und Landtagsabgeordnete Dietrich Kops sowie der Unternehmer und Landtagsabgeordnete Klaus Handler.
Baron, Kops und Handler sind Ende 2019 aus der FPÖ ausgetreten und haben den Grundstein für das "Team HC Strache" gelegt - das damals noch unter dem Namen "Dia Allianz für Österreich" firmierte. Auf Platz sechs ist die Architektin Renate Achtsnit gereiht, dann folgen der Student Alexander Lahnsteiner, der Polizist Zoran Kovacevic und Günter Kasal. Er sitzt bereits für das Team HC Strache im Wiener Gemeinderat und ist einer der jüngsten Überläufer aus den Reihen der FPÖ. Auf Platz zehn ist schließlich Salwa Maghsood gereiht, eine Wirtschaftsinformatikerin, die ursprünglich als Flüchtling aus dem Irak nach Österreich gekommen ist.
Strache war einmal mehr zuversichtlich, einen Wahlerfolg am 11. Oktober einfahren zu können. "Ich kann ihnen schon heute sagen: Wir werden den Einzug (in den Landtag, Anm.) schaffen", prophezeite er.
Ungemach bereitet ihm allerdings die Debatte um seinen tatsächlichen Wohnsitz. Diese ist virulent geworden, da die Kleinpartei" Wandel" eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hat. Dabei wird angezweifelt, dass der Politiker tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt an seinem gemeldeten Hauptwohnsitz in Wien-Landstraße hat. Es wird vielmehr vermutet, dass er mit seiner Familie bei Klosterneuburg in Niederösterreich lebt.
Auch der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler brachte nun einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ein. "In Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen ist völlig klar, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen von Herrn Strache sich an seiner Adresse in Klosterneuburg befindet", findet er.
Für Westenthaler, der sich bereits vor vielen Jahren aus der Politik zurückgezogen hat, könnte das "Durchwinken der rechtswidrigen Kandidatur Straches vor dem Hintergrund der eindeutigen rechtlichen Situation" auch strafrechtliche Konsequenzen erfordern. Darüber hinaus würden die Chancen auf eine erfolgreiche Wahlanfechtung dadurch "als durchaus hoch eingestuft", schreibt er.
Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung hat die zuständige Magistratsabteilung 62 (Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten) ein Prüfverfahren eingeleitet. Die Frage um den wahren Wohnsitz ist insofern entscheidend, da für eine Kandidatur bei der Wien-Wahl die jeweilige Person mit Stichtag 14. Juli 2020 ihren Hauptwohnsitz und - damit verbunden - ihren Lebensmittelpunkt in der Bundeshauptstadt gehabt haben muss. Eine Entscheidung soll es im August geben.
Strache zeigte sich erneut optimistisch, dass sich diesbezüglich alles aufklären wird und alles rechtlich klar sei. Er, Strache, vertraue der Behörde voll. "Die Behörde wird eine klare Entscheidung treffen, die zu akzeptieren ist." Wobei für ihn klar sei, wie diese Entscheidung ausfallen wird - nämlich dass sein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien bestätigt wird.
Er erfülle alle rechtlichen Voraussetzungen und dies sei dokumentiert, versicherte er. Von Montag bis Freitag lebe und arbeite er in Wien, das Wochenende verbringe er an seinem Nebenwohnsitz im niederösterreichischen Klosterneuburg - "wie viele andere auch". Auf Journalisten-Nachfragen nach einem Plan B, falls die Entscheidung anders ausfallen sollte, ging er nicht ein. "Es gibt eine rechtliche Grundlage." Und auf Basis dieser Grundlage könne die Behörde nur feststellen, dass sein Hauptwohnsitz in Wien liege, bekräftigte er.