Während die Abschaffung der Abschläge für "Hacklerpensionen" bereits reiche Früchte für jene trägt, die die benötigten 540 Beitragsmonate seit 1. Jänner dieses Jahres erreicht haben, wird eine Korrektur der im September im koalitionsfreien Raum beschlossenen Reform noch länger dauern.
Derzeit gebe es dazu keine Verhandlungen, heißt es aus der türkis-grünen Koalition - "Wir evaluieren das Thema, warten aber diesbezüglich den Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung ab", schreibt eine Sprecherin von Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) der Kleinen Zeitung.
Und das kann dauern: Wegen der schwer vorherzusagenden Wirtschaftsentwicklung hat die Koalition der Pensionsexperten-Kommission, die diesen Bericht liefern muss, im Zuge der Covid-Reformen mehr Zeit gegeben, diesen abzuliefern. Bis März kommenden Jahres läuft jetzt die Frist, die Grundlagen für die Reform zu liefern - allerdings will die Kommission noch heuer einen Zwischenbericht vorlegen. Bereits im vergangenen Jahr hatte Walter Pöltner, Kurzzeitminister und Chef der Kommission, die Beschlüsse als "unverantwortlich und arbeitnehmerfeindlich" gegeißelt.
Solange der Bericht der Kommission nicht vorliegt, wird also wohl nichts passieren - obwohl sich sowohl ÖVP als auch Grüne im Jänner zu einer Reparatur der Regelung bekannt haben.
Gnade der späten Geburt
Am Wochenende war bekanntgeworden, dasss sämtliche Pensionstypen im ersten Halbjahr 2020 starke Zuwächse gegenüber dem Vorjahr verzeichneten, den mit Abstand größten die "Hacklerregelung" genannte Langzeitversichertenpension. Hier schnellten die Zuerkennungen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um mehr als 54 Prozent auf 7.320 Neuantritte in die Höhe. Das heißt zugleich, dass es sich bei fast zwölf Prozent aller neu zuerkannten Pensionen um Hacklerpensionen handelte (Anteil im ersten Halbjahr 2019: 8,5 Prozent).
Nach Angaben der PVA sind die abschlagsfrei zuerkannten Hacklerpensionen im Schnitt um 305 Euro brutto monatlich höher als jene, die im vergangenen Jahr zuerkannt wurden. Die Bezeichnung "Hacklerpension" ist übrigens irreführend: in den seltensten Fällen erreicht sie jene, die landläufig mit dem Begriff Hackler gemeint sind: Arbeiter kommen kaum auf die vorgeschriebenen 45 Beitragsjahre, da Ersatzzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht anerkannt werden.
Für die ÖVP, die der von SPÖ und FPÖ betriebenen Reform nur zugestimmt hatte, weil sie in dasselbe Gesetz wie die Pensionserhöhung und Teile der Steuerreform geschrieben worden war, ist das (ebenso wie für die Neos, die komplett gegen die Neuregelung waren) ein Konterpunkt gegen das Ziel, das effektive Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen. Die Grünen stoßen sich dagegen an dem Punkt, dass gerade die "Hacklerpension" de facto nur für Männer erreichbar ist. Frauen sind ausgeschlossen, weil das Mindestalter 62 gilt. Das Frauenpensionsalter liegt derzeit noch bei 60 Jahren.
Georg Renner