Am Montag ist der Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und andere rund um die Buwog-Privatisierung nach vierwöchiger Prozesspause fortgesetzt worden. Am heutigen Tag 148 im Mega-Strafverfahren wird Heinrich S., Wirtschaftstreuhänder in der Schweiz, per Videokonferenz als Zeuge einvernommen.

Grasser will kein Geld aus der Buwog-Provision erhalten haben

S. hatte bei Bareinzahlungen Grassers auf ein Konto der
Gesellschaft Ferint AG bei der Meinl Bank eine Rolle gespielt.
Grasser hatte in den Jahren 2005 und 2006 auf das Konto der
Gesellschaft Ferint AG bei der Meinl Bank 500.000 Euro nach
Schalterschluss der Bank in bar eingezahlt. Das Geld hat Grasser
nach eigenen Angaben von seiner Schwiegermutter aus der
Swarovski-Unternehmerfamilie bekommen. Diese hatte das aber nicht
bestätigt.

Das Geld landete - nach Veranlagung in Meinl-Wertpapieren und
einer Veranlagung in einen Genussschein der Hypo Alpe Adria-Bank -
auf einem Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin in der Schweiz.
Auf dieses Mandarin-Konto wurde auch Geld aus der
Buwog-Millionenprovision übertragen, von dem der mitangeklagte
Walter Meischberger sagt, es gehöre ihm. Laut Anklage geht es dabei
aber um den Anteil Grassers, die Vermengung der Gelder auf dem
Mandarin-Konto sei für Grasser belastend. Grasser dementiert, er
habe kein Geld aus der Buwog-Provision erhalten.

Während der heutigen Zeugenbefragung mussten nur die Angeklagten
Grasser, Meischberger, Peter Hochegger und Gerald Toifl im
Gerichtssaal im Wiener Straflandesgericht erscheinen.