Wenn die Regierung heute zum Ende ihrer zweitägigen Klausur im Bundeskanzleramt vor die Öffentlichkeit tritt, wird sie unter anderem eine Maßnahme präsentieren, von der mehr als die Hälfte der Bevölkerung profitiert: die Senkung des Einstiegssteuersatzes der Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent – und das rückwirkend seit Anfang des Jahres.
Das klingt technisch, bringt aber fast jedem, der Gehalt, Pension oder sonstige Einkommen bezieht, eine Nettoersparnis im dreistelligen Bereich – anders gesagt: zwischen 100 und 350 Euro mehr im Geldbörsel.
Die Einkommensteuer – Lohnsteuer für Arbeitnehmer – bemisst sich nach Steuerstufen: Wer wenig verdient, zahlt gar keine Steuer. Ab einem Einkommen von 11.000 Euro (bzw. mehr als 12.500 Euro bei aktiven Arbeitnehmern) im Jahr zahlt man zunächst den Eingangssteuersatz von 25 Prozent für den Betrag von dieser Grenze bis 18.000 Euro, dann 35 Prozent auf den Betrag von 18.001 bis 31.000 Euro und so weiter – bis zum Spitzensteuersatz von 50 Prozent über 90.000 und 55 Prozent für Einkommen über einer Million Euro.
Schon in den Plänen für die türkis-blaue Steuerreform war vorgesehen, die Sätze für die ersten drei Steuerstufen zu senken. Ein Vorhaben, das aufgrund des aufbauenden Steuersystems allen 4,7 Millionen Einkommensteuerzahlern in Österreich zugutekommen sollte – und auch im türkis-grünen Regierungsabkommen steht.
Angesichts der Corona-Wirtschaftskrise soll der erste Schritt nun vorgezogen werden – rückwirkend mit Beginn dieses Jahres und kombiniert mit einer Änderung des allgemeinen Verkehrsabsetzbetrags.
Das bringt jedem, der mehr als 2100 Euro monatlich brutto verdient, 368 Euro im Jahr. Die größte Entlastung tritt nach Auskunft des Finanzministeriums bei einem Monatseinkommen von 1750 Euro mit 389 Euro ein – von da an sinkt die Entlastungssumme auf 177 Euro bei einem Einkommen von 1250 Euro. Auch für Geringverdiener, die nicht steuerpflichtig sind, bleibt eine Entlastung: Sie bekommen „Negativsteuer“ gutgeschrieben – sie müssen 100 Euro weniger Sozialversicherungsbeiträge abgeben.
Offen ist, wann das in Kraft treten soll: Die Reform ist auch dazu gedacht, um den Konsum in Gang zu bringen – erfolgt die Gutschrift erst mit der Arbeitnehmerveranlagung nächstes Jahr, wäre es dafür wohl zu spät.
Georg Renner