Der Verteidiger des Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Norbert Wess, hat zum Auftakt der Fortsetzung des Grasser-Prozesses den Richtern "strukturelle Befangenheit" vorgeworfen. Grund seien die Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtssaal zur Unterstützung der Schriftführer, die aber nach seinen Angaben auch vor und nach den Verhandlungen gemacht worden seien.
Zum Einsatz sei ein "Fischauge" gekommen, also eine Kamera, die den ganzen Gerichtssaal bis in die letzten Reihen aufnimmt. So seien auch Äußerungen von Angeklagten und deren Anwälten aufgenommen worden, zwar mit unterschiedlicher Qualität, aber vieles sei zu verstehen. Es seien über 169 Stunden lang unrechtmäßig Bild- und Tonaufnahmen aufgezeichnet worden, empörte sich Wess, der dazu auch ein Gutachten vorlegte. "Eine erschreckend hohe Anzahl an nicht-öffentlichen, vertraulichen Gesprächen wurde aufgezeichnet", beklagte er einen "Lauschangriff". Auch Zuschauer und Journalisten seien betroffen.
Verteidiger Wess forderte am 139. Tag des Korruptionsprozesses gegen Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger u.a. unter anderem eine Löschung der Aufnahmen. Er stellte den Antrag, die Berufsrichter wegen des "zumindest objektiven Anscheins der Befangenheit" auszuschließen.
Staatsanwalt sieht "Sturm im Wasserglas"
Staatsanwalt Gerald Denk bezeichnete das Vorbringen des Verteidigers als einen "Sturm im Wasserglas", womit er nur von der Hauptsache im Prozess ablenken wolle. "Ton- und Bildaufnahmen sind zulässig, das alles ist rechtlich gedeckt, eine Befangenheit daraus abzuleiten ist nahezu absurd und rechtlich nicht gedeckt", sagte er. All diese Anträge hätten mit der Hauptverhandlung nichts zu tun, daher beantrage er die Abweisung.
Weiters kritisierte Wess das Ausscheiden einer Schöffin. Die Schöffin war im Februar 2020 aus dem seit Dezember 2017 geführten Prozess ausgeschieden. Damit verblieben nun bis heute noch fünf Schöffen - zwei Hauptschöffen und drei Ersatzschöffen - im Verfahren. Für ein Urteil sind zwei Schöffen notwendig.
Richterin Marion Hohenecker informierte über die neuen Sicherheitsvorschriften: "Um 12 Uhr 15 kommt der Desinfektionstrupp, zu unserer aller Sicherheit."
Am Nachmittag sind zwei Zeugen geladen: Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) und der frühere langjährige ÖVP-Abgeordnete und nunmehrige Volksanwalt Werner Amon.