In einem Interview mit dem "Standard" meinte Johannes Eisenberg etwa, dass ein "Strache-liebender" Polizist Nebenstraftaten wie Erpressung und Drogendelikte konstruiert habe, um Ermittlungen in Deutschland zu ermöglichen. Die "konstruierten Vorwürfe" seien nach der Ausstrahlung des Videos in "absichtsvoller Form entwickelt" worden und gehen auf die Ermittlungshandlungen eines Polizeibeamten zurück, der am Tag nach der Ausstrahlung des Videos Liebes- und Durchhalte-SMS an Strache (Ex-FPÖ-Chef, Anm.) geschickt habe, wurde Eisenberg in einer Vorabmeldung des "Standard" zitiert: "Wenn wir sagen, dass die von vornherein wussten, dass es weder eine Erpressung noch einen Betäubungsmittelvorwurf gab, der gerechtfertigt war; wenn die sich auf Lügner als Zeugen verließen, ohne Entlastendes zu suchen; wenn ein Ermittler mit affektiver Bindung zu Strache mitmischt und von Rachegedanken geleitet wird - dann muss man sich fragen, ob das noch ein Behördenhandeln unterhalb der Schwelle des offenen Missbrauchs und einer Straftat ist."
"Ordentlich polizeilich" gemeldet
Auch habe er den Eindruck, dass Ibiza kein individuelles Phänomen des Ex-FPÖ-Chefs gewesen sei, "sondern ein weiter verbreitetes und ein akzeptiertes Verhalten". Zudem hält Eisenberg in dem Interview fest, dass er "ausdrücklich nicht" bestätigte, "dass mein Mandant an dem Video beteiligt ist".
Zudem sei Julian H. "ordentlich polizeilich" gemeldet. Falls die österreichischen Behörden mit ihm sprechen wollen, sollen sie sich bei ihm melden und mitteilen, was sie wollen, so der Anwalt, "dann werde ich das ermöglichen. Soweit ich weiß, muss sich aber auch in Österreich niemand selbst belasten, und jeder Beschuldigte darf schweigen". Die Aufnahme stelle in Spanien keine Straftat dar, wenn man an dem Gespräch selbst beteiligt sei, argumentierte Eisenberg. Und der Vorwurf, dass sein Mandant versucht habe, Strache nach Erscheinen des Videos zu erpressen, sei "völlig an den Haaren herbeigezogen", so der Verteidiger.