Der Bundesrat hat Montagnachmittag erstmals seit Ausbruch der Coronakrise ein Gesetz des Nationalrats zurückgewiesen. Die rot-blaue Mehrheit setzte einen Einspruch gegen das Freiwilligengesetz durch.
Dieses soll u.a. 600.000 Euro für freiwilliges Engagement aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds freisetzen. Für SPÖ und FPÖ ist zu unklar, wohin das Geld fließen könnte. Der Nationalrat wird freilich kommende Woche einen Beharrungsbeschluss fällen.
Dies gilt auch für drei weitere Einsprüche von FPÖ und Sozialdemokraten, die im Laufe des heutigen Abends folgen. Der prominenteste davon betrifft das Epidemiengesetz. Bei diesem geht es um eine Definition der im Zuge der Coronakrise geplanten Screening-Programme. Die Änderung legt aber auch fest, unter welchen Voraussetzungen (etwa Abstandregeln oder Mund/Nasen-Schutz-Pflicht) Veranstaltungen oder Demonstrationen künftig stattfinden dürfen. Auch bestimmte Personengruppen können ausgeschlossen werden. Keine Kriterien dürfen dabei neben der Verwendung von Contact-Tracing-Technologien ein Abstellen auf Corona-Risikogruppen, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion, Weltanschauung und sexuelle Orientierung sein.
Ein weiterer Einspruch betrifft ein Paket, das die Fristen für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung ausdehnt und Änderungen bei Verwaltungsverfahren bringen soll. Unter anderem geht es dabei um Einschränkungen des mündlichen Verkehrs zwischen Behörde, Parteien und anderen Beteiligten.
Beim vierten Einspruch handelt es sich um eine Zuweisung von 650 Millionen an den von der Europäischen Investitionsbank in der Coronakrise errichteten Garantiefonds. Zudem soll der Finanzminister ermächtigt werden, Bundeshaftungen in Form von Garantien bis zu einem Betrag von 720 Millionen Euro übernehmen zu können, um das Instrument der Kurzarbeit auf europäischer Ebene zu unterstützen. Schließlich ist geplant, Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerb von Schutzmasken umsatzsteuerfrei zu stellen.
Den Bundesrat überwinden wird dagegen das Gutschein-Modell für abgesagte Sport- und Kulturveranstaltungen. Hier war die SPÖ im Nationalrat noch dagegen, wird in der Länderkammer aber zustimmen.
Verhindern kann der Bundesrat die Gesetze ohnehin nicht, aber verzögern. Denn der Nationalrat wird die Materien mittels Beharrungsbeschluss durchdrücken. Dafür ist für Freitag eine erste kurze Sondersitzung für Zuweisungen angesetzt, der am Mittwoch kommender Woche ein Plenum in Vollbesetzung folgt. Da werden die heute beeinspruchten Gesetze ein weiteres Mal debattiert und dann wohl gegen SPÖ und FPÖ endgültig beschlossen