Mit der Reformdes Epidemiegesetzes wollen ÖVP und Grüne den Behörden erlauben, Veranstaltungen auf bestimmte Personengruppen zu beschränken. Nach Kritik von SPÖ, FPÖ und Neos hat das Gesundheitsministerium nun betont, damit keinen verpflichtenden Einsatz von Tracking-Software durchsetzen zu wollen. Gedacht werde vielmehr auf Begrenzung von Veranstaltungen auf Vereinsmitglieder oder Sportler.
Die Neos haben die schon am Vortag von der Opposition vorgebrachte Kritik an den türkis-grünen Reformplänen am Freitag erneuert. Aus Sicht von Gesundheitssprecher Gerald Loacker erlaubt die geplante Formulierung nämlich sehr wohl eine de-facto Pflicht zur Verwendung einer "Corona-App". "Das ist eine klare Grenzüberschreitung. Es ist so weit formuliert, dass hier der Regierung zu viele Formen der Einschränkung ermöglicht werden", so Loacker in einer Aussendung.
Ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat die Kritik am Freitag zurückgewiesen. Er argumentierte, dass es die derzeitige Formulierung im Epidemiegesetz nur erlaubt, Veranstaltungen komplett zu untersagen. Künftig soll es auch die Möglichkeit geben, sie unter Auflagen zuzulassen: "Die Regelung dient dazu, mehr Freiheiten zu schaffen als das bisher möglich ist."
"In keiner Weise ist damit die verpflichtende Verwendung einer App oder der Ausschluss von Risikogruppen gemeint", betonte das Ministerium. Vielmehr gehe es darum, zu Veranstaltungen beispielsweise nur Vereinsmitglieder oder Sportler zuzulassen. Auch die Grüne Klubchefin Sigrid Maurer verwies darauf, dass es die neue Rechtslage erlauben würde, z.B. Sportler ins Stadion zu lassen, aber kein Publikum. Offen ist, ob es eine entsprechende Klarstellung im Gesetz geben wird. Dies wird laut Maurer nun geprüft.
Loacker fordert eine Überarbeitung der Novelle zum Epidemiegesetz auch in anderen Punkten - etwa weil anonymisierte Gesundheits- und Infektionsdaten nur der AGES und der Gesundheit Österreich GmbH zur Verfügung gestellt werden sollen, aber nicht der universitären Forschung.