Die am Montag von der Bundesregierung verkündete Pflicht, künftig Supermärkte nur mit Masken betreten zu dürfen, wird für die Kunden keine Kosten nach sich ziehen. Die Masken werden gratis ausgegeben werden, die Kosten müssen von den Handelsunternehmen getragen werden, hieß es am Montagnachmittag aus dem Kanzleramt.
Kunden können aber auch selbst Schutz mitbringen, hieß es aus dem Büro von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Die Supermärkte sind jedoch verpflichtet, diesen Nasen-Mundschutz anzubieten, sobald die Lieferkapazitäten sichergestellt sind, was innerhalb der kommenden Tage der Fall sein soll. Ob die Produkte wiederverwendbar sind, hänge von deren Beschaffenheit ab. Manche sind nur drei bis vier Stunden verwendbar, andere waschbar bzw. zur Desinfektion geeignet.
Zur Frage, ab wann die Maskenpflicht auch per Verordnung verpflichtend geregelt wird, hieß es, man werde in den nächsten Tagen genau beobachten, ab wann eine solche Verpflichtung der Handelsunternehmen von diesen auch "sinnvoll umsetzbar" ist. Ziel sei eine einheitliche Regelung für alle in der Branche. Eine mögliche Ausweitung auf andere Bereiche wäre erst ein weiterer Schritt, in einem ersten soll in den Supermärkten eine Veränderung erreicht wurde.
Kontingente in den Supermärkten
Die angekündigten Regelungen betreffend der Begrenzung der Anzahl der Kunden im Geschäft werde wie andere noch im Detail ausgearbeitet. Im Gesundheitsministerium wird derzeit eine Verordnung ausgearbeitet, mittels der eine konkrete Zahl von Menschen pro Quadratmeter festgelegt werden soll. Sobald die Obergrenze erreicht ist, darf das Geschäft dann nur mehr betreten werden, wenn jemand herauskommt. Die Einhaltung wird von den Handelsunternehmen zu kontrollieren sein.
Die Maßnahmen gelten für Supermärkten, den Lebensmittelhandel sowie Drogerien. Die Masken müssen von den Handelsunternehmen finanziert werden. Sie gehen dann in das Eigentum der Kunden über und können weiterverwendet werden, hieß es am Montag seitens der Regierung. Alle Angestellten müssen künftig Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maßnahmen der Regierung sehen außerdem vor, dass Einkaufswägen nach dem Gebrauch desinfiziert werden müssen, regelmäßig muss das auch für Theken, Gefrierregalgriffe etc. erfolgen. Bei den meisten Kassen gibt es schon Plexiglasscheiben, diese müssen nunmehr bei allen mit Mitarbeiterbedienung sichergestellt werden.
Eintritt im Supermarkt nur noch für Einzelpersonen
Der Sicherheitsabstand von einem Meter muss künftig auch zu Frischwarentheken eingehalten werden. Eintritt in Supermärkte erhalten nur Einzelpersonen. In Zukunft soll es eine festgelegte Anzahl von Kunden pro Quadratmeter geben, darüber hinaus dürfen weitere Personen erst hinein, wenn andere die Geschäftslokale verlassen. Um den Ein-Meter-Sicherheitsabstand sicherzustellen, müssen Einkaufswägen durchgehend benutzt werden. Bei den Kassen sieht die Regierung Bodenmarkierungen vor, damit beim Anstellen der Abstand eingehalten wird.
Auch zur Regelung, wonach gefährdete Personengruppen verpflichtend ins Home Office zu schicken oder alternativ freizustellen sind, wird es eine Verordnung des Gesundheitsministeriums geben. Details dazu sollen demnächst vorliegen. Die Personengruppe werde vom Gesundheitsministerium auf Basis von Alter und Vorerkrankungen genau definiert, hieß es.
Ebenfalls via Verordnung geregelt werden wird die Schließung von Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken. Weitergehen soll die laufende Info-Kampagne "schau auf dich, schau auf mich".