Auch an Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen findet ab Montag kein Unterricht mehr statt. Das teilte das Bildungsministerium in einem der APA vorliegenden Schreiben den Direktoren mit. Stattdessen gilt jene Regelung, die am Mittwoch in Kraft getreten wäre: Schüler werden nur mehr im Bedarfsfall betreut.
Ursprünglich hätte am Montag und Dienstag noch Unterricht stattfinden sollen, Schüler wären aber automatisch entschuldigt gewesen. Die anderen Schulen (AHS-Oberstufen, Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen) hätten auch nach den bisherigen Plänen schon am Montag geschlossen.
"Ein eingeschränkter Betrieb zur Betreuung jener Schülerinnen und Schüler, deren Eltern am Arbeitsplatz unabkömmlich sind, ist auf jeden Fall aufrecht zu erhalten", heißt es weiter. Das gilt auch für jenen Fall, wenn in den ersten Tagen nur wenige oder keine Kinder in die Betreuung kommen - etwa wenn sich in kritischen Bereichen tätige Eltern durch Dienstplantausch oder ähnliche Maßnahmen zunächst einige Tage freinehmen konnten. "Falls der Bedarf nach Kinderbetreuung erst nach einigen Tagen entsteht, weil diese Personen dann nicht mehr zu Hause bleiben können bzw. ihr Erscheinen am Arbeitsplatz unumgänglich notwendig geworden ist, muss an der Schule bedarfsgerecht reagiert und jedenfalls ein Angebot bereitgestellt werden."
Präsentationen verschoben
Gleichzeitig untersagt das Ministerium die zuletzt noch geplante Präsentation von vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) oder Diplomarbeiten für die Matura. Diese könnten erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. "Auch Schulbibliotheken sind zu schließen, um die sozialen Kontakte zu minimieren und die Personen, die an der Schule ein- und ausgehen, zu reduzieren."
Die Direktoren werden außerdem noch einmal darauf hingewiesen, dass sich auch Lehrer oder Verwaltungspersonal nicht mehr an den Schulstandorten versammeln oder dort eingesetzt werden sollen, "sofern ihre Anwesenheit nicht absolut notwendig ist". Das wäre etwa für die Betreuung der Fall.