Österreichs Sicherheits- und Gesundheitssysteme könnten rasch an ihre Grenzen stoßen. Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte an, dass die Abrüsttermine der Zivildiener ausgesetzt werden. Zivildiener, die in den vergangenen fünf Jahren ihren Dienst beim Roten Kreuz abgeleistet haben, werden wieder aktiviert.
Das Bundesheer leistet Assistenzeinsätze für die Polizei. Beim Bundesheer sind die nächsten Stellungstermine abgesagt, dafür soll die Miliz bei der Krisenbewältigung helfen. Kurz hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zudem ersucht, die Ausmusterung zu stoppen.
Wie genau die Maßnahmen für Zivildiener und das Heer aussehen werden, wird am Nachmittag um 15 Uhr präzisiert. Da werden Zivildienstministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) gemeinsam bei einer Pressekonferenz im Kanzleramt informieren.
Die Wiedereinberufung ehemaliger Zivildiener wird Männer betreffen, die in den letzten fünf Jahren ihren Dienst geleistet haben, und zwar im Sanitätsbereich beim Roten Kreuz und in Pflegeheimen, präzisierte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bereits im Laufe des Tages. Sie sollen helfen, potenzielle Engpässe im Pflegebereich sowie in der 24-Stunden-Betreuung zu bewältigen.
Bei der Miliz ist eine Teilmobilisierung von einigen Einheiten geplant. Genaues weiß man noch nicht. Sie sollen in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Im Einsatz sind auch die Heeressportler, die ja keine Sportveranstaltungen mehr haben. Sie helfen beim Schlichten in Supermärken. Bei den Grundwehrdienern sind jene betroffen, die vor der bevorstehenden Ausmusterung Ende März stehen. Diese wird sistiert. Wie viele das sind, war noch nicht bekannt.
An der Belastungsgrenze
Ein Zivildiener beim Roten Kreuz in Graz schilderte es gegenüber der Kleinen Zeitung: "Die beruflichen Mitarbeiter kommen an ihre Belastungsgrenze. Die Freiwilligen ebenfalls, und sie brechen uns weg. Damit sind vor allem die Wochenend- und Nachtdienste gefährdet. Man hat uns schon gesagt, dass es länger dauern könnte mit dem Einsatz im Zivildienst."
Der Zivildienst ist kein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne. Deshalb gelten für Zivildiener die arbeitsrechtlichen Grundsätze nicht, wie die Arbeiterkammer schon vor einigen Tagen informierte.
Das Zivildienstgesetz regelt den „Dienstort“ auch nicht eindeutig – der Zivildiener hat sich sämtlichen Weisungen zu unterwerfen, die eine ordnungsgemäße Ausübung der zugewiesenen Pflichten ermöglichen.
Diese Weisungen erfolgen seitens der zugewiesenen Einrichtung und in Absprache mit der Zivildienstserviceagentur.
Claudia Gigler