Ab Montag, 16. März, müssen Geschäfte, die nicht essenziell für Österreich sind, zumindest eine Woche lang zusperren - so kündigt es die Bundesregierung an. Während an der genauen rechtlichen Umsetzung noch gearbeitet wird,hat das Büro von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) der Kleinen Zeitung eine Liste mit Geschäften zukommen lassen, die offen bleiben dürfen:
"Der Kundenverkehr in Geschäftslokalen im Handels- und Dienstleistungsbereich (nicht erfasst ist der produzierende Bereich) ist aufgrund der damit verbundenen Weiterverbreitung des Coronavirus einzustellen. Davon ausgenommen sind Handels- und Dienstleistungen zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit", so ein Sprecher Kurz'.
Die Ausnahmen umfassen insbesondere:
- Lebensmittelhandel
- Drogerien
- Apotheken
- Medizinische Produkte und Heilbehelfe
- Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Agrarhandel
- Tankstellen
- Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung
- Banken
- Post & Telekommunikation
- Lieferdienste
- Reinigung / Hygiene
- Öffentlicher Verkehr
- Trafiken & Zeitungskioske
- Wartung kritische Infrastruktur
- Notfall-Dienstleistungen
Lokale müssen ab 15 Uhr sperren
Details gibt es auch zu den Lokalen, die ab Montag ab 15 Uhr zusperren müssen. Umfasst von dieser Regelung sind:
- Gasthaus, Gasthof, Hotel, Rasthaus, mit Ausnahme der Gästebeherbergung
- Restaurant, Speisehaus, Bierstube, Branntweinstube, Weinstube, Eisdiele/Eissalon
- Cafe, Cafe-Restaurant, Kaffeehaus, Tanzcafe
- Bar, Diskothek, Nachtklub (Betrieb mit varieteartigen Darbietungen oder Animierlokal, jeweils ohne Publikumstanz)
- Buffet, Cafe-Konditorei, Espresso und alle übrigen Gastgewerbebetriebe
Für die bloße Gästebeherbergung ist keine Sperrzeit festgelegt - die Verabreichung von Speisen ist dort erlaubt. Ebenfalls erlaubt bleibt: Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal.
Georg Renner