1 Was für Zwangsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus stehen der Regierung noch offen?
Das Epidemiegesetz, das unter anderem schon Grundlage für die Meldepflicht von Corona-Fällen, die Quarantäne Erkrankter, die Absage von Veranstaltungen sowie für die Schließung von Schulen ist, hält noch eine Reihe von Möglichkeiten bereit. Unter anderem kann der Gesundheitsminister die Schließung bestimmter Geschäfte, Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs oder Abriegelung von Orten/Ortsteilen verfügen.
2 Was könnten die konkreten nächsten Schritte sein?
Offiziell gibt es dazu keine Stellungnahmen. Im Krisenstab werden aber bereits weitere Maßnahmen vorbereitet, sollten die bisherigen nicht ausreichen, um die exponentielle Ausbreitung des Virus in Österreich auszubremsen. Als wahrscheinliche nächste Anordnung kommt in dem Fall die Schließung von Lokalen infrage, um die Zahl sozialer Kontakte zu vermeiden. Im Unterschied zur bereits verfügten Absage von Veranstaltungen würde den Betrieben dabei allerdings Ersatz vom Staat zustehen.
3 Welche Strafen drohen bei Nichtbefolgung der Anordnungen?
Grundsätzlich steht auf das Nichtbefolgen der Anordnungen nach dem Epidemiegesetz „nur“ eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro. Zusätzlich droht aber eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren, wenn dadurch die Gefahr von Ansteckungen entsteht.
Georg Renner