Drastische Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Krise ergriffen. Fluglinien müssen bei der Landung in Österreich „unverzüglich jene Passagiere melden“, die sich in einem Corona-Krisengebiet (Region mit Reisewarnung) in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt befunden haben. Taucht eine Infektion auf, müssen die Airlines den Behörden Passagierliste aushändigen, geht aus Verordnungen, Erlässen, Unterlagen hervor, die seit den Abendstunden auf der Homepage des Sozialministeriums abrufbar sind.
"Verbot von Totenfeierlichkeiten"
In einer weiteren Verordnung des Sozialministers wird allen Corona-Infizierten ausdrücklich die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel so wie von Taxis untersagt. Den Sicherheitsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, im Zusammenhang mit dem Auftauchen von Corona-Fällen Straßen oder Ortschaften abzuriegeln, Menschenversammlungen aufzulösen, Infizierte oder Corona-Verdächtige am Verlassen von Wohnungen zu hindern. Den Bezirkshauptmannschaften werden weitreichende Befugnisse eingeräumt: von Verkehrsbeschränkungen, der Möglichkeit, Personen die Teilnahme am Unterricht zu verbieten bis hin zum Verbot von Totenfeierlichkeiten.
Infizierte werden "abgesondert"
Genau geregelt ist auch, wie es juristisch heißt, die Absonderung von Infizierten oder Kontaktpersonen. „Liegt ein positives Testergebnis vor, ist die Person durch Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde für die Dauer der Erkrankung abzusondern“, heißt es in Unterlagen des Gesundheitsministeriums. Die „Absonderung von Erkrankten“ könne entweder „in Krankenanstalten (schwere Verläufe) oder im häuslichen Umfeld (bei milderen Verläufen) – angeordnet werden.“ Und: „Abgesonderte Personen haben die Quarantänestation oder Wohnung unter keinen Umständen zu verlassen und jeden Sozialkontakt zu vermeiden“.
Tagebuch in Hausquarantäne
Kontaktpersonen, also Personen, die nicht infiziert sind, aber in Kontakt mit Corona-Kranken gekommen sind, können zu Hause bis zu zwei Wochen kaserniert werden. In diesem Zeitraum müssen sie zweimal täglich Fieber messen bzw. optional ein Tagebuch führen, in denen der Krankheitsverlauf sowie Kontakte mit Personen aufgelistet werden. Wer nur peripher in Kontakt mit Infizierten gekommen ist, dem kann per Bescheid die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Großveranstaltungen untersagt werden.