Die Mandatare der FPÖ werden der Aufhebung der parlamentarischen Immunität ihres Parteichef Norbert Hofer (FPÖ) voraussichtlich zustimmen, hieß es auf APA-Anfrage am Dienstag im freiheitlichen Parlamentsklub. Dies entspreche der Entscheidungspraxis in solchen Fällen. Hofer, inzwischen Dritter Nationalratspräsident, sei im betreffenden Zeitraum Minister und nicht Abgeordneter gewesen.

Offen ist noch, wann der Wunsch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach behördlicher Verfolgung im Immunitätsausschuss des Nationalrats behandelt wird.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will wegen Verdachts der Geschenkannahme rund um die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsrat Siegfried Stieglitz gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer(FPÖ) ermitteln - und hat die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Der FPÖ-Chef erklärte umgehend in einer Aussendung, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Die WKStA hat am Freitag ein Auslieferungsbegehren an die Parlamentsdirektion gestellt. Denn Hofer hat als Infrastrukturminister Stieglitz im März 2018 in den Aufsichtsrat der staatlichen Asfinag entsendet. Und Stieglitz hatte zuvor und danach jeweils 10.000 Euro an Spenden an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion" - der im Zuge der Debatte über das Ibizavideo bekannt geworden war - überwiesen.

Die FPÖ bzw. Hofer selbst bestätigten das Auslieferungsbegehren in einer Aussendung.

Verdacht der Bestechlichkeit

Die WKStA wollen wegen des "Verdachts der Bestechlichkeit" ermitteln, berichtete die FPÖ in einer Aussendung, sie stelle einen Zusammenhang zwischen einer Geldspende von Stieglitz an "Austria in Motion" und seiner Ernennung zum Aufsichtsrat her. Und die Staatsanwaltschaft "stellt darüber hinaus die Behauptung auf", Hofer hätte am 26. Jänner 2018 eine mehrere hundert Euro teure Einladung von Stieglitz zu einem Abendessen im Palazzo Spiegelpalast in Wien angenommen.

Das stimmte nicht, er habe den Abend des 26. Jänner 2018 nachweislich mit seiner Familie im Burgenland verbracht, erklärt Hofer dazu. Und er dementiert alle angesprochenen Vorwürfe: "Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Ich habe bei der Bestellung von Aufsichtsräten stets nach Kriterien der Eignung der Personen gehandelt. Zudem wusste ich zum Zeitpunkt der Ernennung nicht, dass Dr. Stieglitz eine Geldspende an einen Verein getätigt hat."

In dem Auslieferungsbegehren geht es um den Verdacht der Geschenkannahme durch Amtsträger. Darauf steht laut Par. 304 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren - und sechs Monate bis fünf Jahre Haft, wenn der Wert des Vorteils mehr als 3.000 Euro beträgt.