Dem U-Ausschuss zur Casinos-Affäre steht nichts mehr entgegen. Der Geschäftsordnungsausschuss hat Mittwochfrüh den Untersuchungsgegenstand finalisiert. Mit dem Aufruf im heutigen Plenum gilt der Ausschuss als eingesetzt. Startnachteil: Nicht die Textversion der Antragsteller, sondern die der Mehrheit ging durch.
ÖVP und Grüne machten ihre Ankündigung vom Vortag wahr und strichen den Antrag von SPÖ und NEOS um jene Passagen zusammen, die den beiden Koalitionsparteien nicht geschäftsordnungskonform erschienen. Die Freiheitlichen stimmten dagegen mit den anderen Oppositionsfraktionen.
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Huber wird Verfahrensrichterin
SPÖ und NEOS gehen nun vor den VfGH. Dieser wird in den nächsten zwei bis drei Monaten entscheiden, ob der ursprüngliche Minderheitenantrag rechtmäßig war. Ist das der Fall, werden die heute herausgestrichenen Passagen umgehend in die Ausschussarbeit integriert.
Gefasst wurden im Geschäftsordnungsausschuss auch personelle Beschlüsse. Die zentrale Rolle der Verfahrensrichterin übernimmt Ilse Huber, frühere OGH-Vizepräsidentin. Verfahrensanwalt wird wie schon bei einem der Eurofighter-Ausschüsse Andreas Joklik.
FPÖ empört
Auch die FPÖ zeigt sich über das Vorgehen der Koalition beim U-Ausschuss zur Casinos-Affäre verwundert. Der Abgeordnete Philipp Schrangl begrüßte daher in einer Aussendung, dass nun der VfGH mit der Angelegenheit befasst werde.
Die Freiheitlichen treten explizit dafür ein, dass auch die sie betreffende Ibiza-Affäre untersucht wird. Alleine der Wunsch, Punkte wie diesen aus der Untersuchung auszuschließen, werfe ein merkwürdiges Licht auf die Regierungsparteien und insbesondere auf die sonst so an parlamentarischer Aufklärung interessierten Grünen, meint Schrangl.
Kogler: Keine Behinderung durch Türkis-Grün
Vizekanzler Werner Kogler hat das Vorgehen der Regierungsparteien beim Ibiza- und Casinos-U-Ausschuss verteidigt. Einwände gegen das Ausmaß der Untersuchungsgegenstände seien weder eine Behinderung noch eine Blockade, sagte der Grünen-Chef am Mittwoch nach dem Ministerrat. "Man muss aufpassen, dass man nicht einen Wald-und-Wiesen- oder Kraut-und Rüben-Ausschuss hinkonstruiert", so Kogler.
Positiv ist für Kogler, dass sich nun der Verfassungsgerichtshof auf Verlangen der Minderheitsfraktionen mit dem Thema befassen wird. "Es ist gut, dass man das in die Hände des VfGH legt", sagte er. Der Vizekanzler erinnerte daran, dass es nicht das erste Mal gewesen sei, dass bei der Formulierung "dilettiert" worden wäre. Verfassung, Geschäftsordnung und Verfahrensbestimmungen müssten gut eingehalten wäre.
In Abrede stellte Kogler auch, dass die Formulierung des Untersuchungsgegenstandes eine Bedingung bei den Koalitionsverhandlungen gewesen sei. "Das hat keine Rolle gespielt", meinte er dazu. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) äußerte sich vor dem Ministerrat nur knapp zum Thema Untersuchungsgegenstand: Der Gegenstand liege im Kompetenzbereich des Parlaments.
VfGH entscheidet über Tempo
Es liegt nun in den Händen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu entscheiden, ob die von SPÖ und NEOS für einen Untersuchungsausschuss beantragten Themen zur Gänze erörtert werden können. Wie lange das Höchstgericht für seine Entscheidung braucht, ist letztlich Sache der Richter.
Fix ist, dass die Beschwerde gegen die Zusammenstreichung des Untersuchungsgegenstands innerhalb von zwei Wochen eingebracht werden muss. Dann kommt der VfGH zum Zug und ist gesetzlich angehalten, möglichst innerhalb eines Monats zu entscheiden. Verpflichtet ist er dazu nicht. Wörtlich heißt es im Verfassungsgerichtshofgesetz: "Der Verfassungsgerichtshof entscheidet auf Grund der Aktenlage ohne unnötigen Aufschub, tunlichst aber binnen vier Wochen."