Türkis-Grün plant dem Regierungspakt zufolge einige Änderungen auch im Familienrecht - es sei "besser an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen". So sollen zum einen Ehe und eingetragene Partnerschaft deutlicher von einander unterscheidbar sein - offenbar vor allem auch in Bezug auf die wechselseitigen Verpflichtungen auch nach einem Ende der Ehe. Die Details sind bisher noch offen.
Dem Regierungsprogramm zufolge soll bei Scheidungen das "Verschuldensprinzip überprüft und gegebenenfalls neu geregelt" werden. Österreich gilt als eines der letzten Länder Europas, in denen es das Verschuldensprinzip noch gibt. Im Scheidungsfall bedeutet es, dass die Frage, in welcher Höhe nach der Scheidung Unterhalt für den Ex-Partner zu bezahlen ist, davon abhängig ist wer am Scheitern der Beziehung schuld war. Gegner des Verschuldensprinzips warnen, dieses heize wechselseitige Beschuldigungen bei Scheidungen meist noch an, was oft auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werde. Befürworter argumentieren, dass ein unschuldig verlassener Partner nicht noch mit nachehelichen Zahlungen belastet werden solle.
Experten wie der Rechtsanwalt Helmut Graupner schlagen nun vor, man solle sich stärker am deutschen Modell orientieren. Dort gibt es unabhängig vom Verschulden Unterhalt, wenn der finanziell schwächere Partner nach dem Ende der Ehe Geld benötige, so Graupner gegenüber der "Presse". Er nennt als Beispiel Mütter oder Väter, die für die Kindererziehung länger zu Hause geblieben sind. Unterhalt werde in diesem Modell nur noch "nach Billigkeit" zugesprochen.
Noch ist unklar, welchen Weg die Regierung einschlagen wird. Festgeschrieben ist aber bereits, dass der Staat künftig Paare, die eine Ehe oder Verpartnerung miteinander eingehen wollen, im Vorfeld über die rechtliche Situation informieren soll.