Die ÖVP soll wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 800.000 Euro Geldbuße bezahlen. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Mittwoch veröffentlicht. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregelungen des Parteiengesetzes.
"Wir haben uns bereits vor über einem Jahr für die Kostenüberschreitung entschuldigt und werden selbstverständlich die Strafe bezahlen", hieß es aus der Partei auf APA-Anfrage. Zudem sei ein internes Controllingsystem eingerichtet worden. Die finale Abrechnung für den Wahlkampf 2019 liege zwar noch nicht vor, allerdings sei absehbar, dass die Kostenobergrenze eingehalten wurde.
Kommentar
Nachdenken über Spenden-Strafen
Ob die Partei gegen die zwei anderen, wegen Verstöße gegen die Spendenverbote des Parteiengesetzes verhängten Geldbußen im Ausmaß von insgesamt 80.000 Euro berufen wird, war vorerst nicht entschieden. Die Partei hat dafür vier Wochen Zeit.
Ein Verstoß betrifft eine Causa aus Oberösterreich. Hier hat das Land ein Seegrundstück am Mondsee über Jahrzehnte günstig an die Junge Volkspartei (JVP) verpachtet. Der Transparenzsenat sieht darin eine Parteispende der öffentlichen Hand und verhängte eine 70.000 Euro-Geldbuße.
Bei der anderen Causa handelt es sich um unzulässige Spenden zweier Tiroler Bergbahnunternehmen (Fisser Bergbahnen und Silvrettaseilbahn). An den Firmen sind mehrere Tiroler Gemeinden Mehrheitseigentümer, weshalb ihnen Parteispenden verboten sind. Dafür müsste die ÖVP weitere 10.000 Euro berappen.
Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl nur maximal jeweils sieben Millionen Euro ausgeben dürfen. Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Millionen Euro ausgegeben - um fast sechs Millionen Euro mehr als erlaubt.
Auch die FPÖ lag mit 10,72 Millionen Euro deutlich darüber, die SPÖ hat die Grenze mit 7,38 Millionen Euro leicht überschritten. Wie hoch die Sanktionen gegen FPÖ und SPÖ ausfallen, ist noch offen.
Die Strafe gegen die ÖVP fällt deutlich höher aus als jene 2013: Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Millionen Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen.
Die ÖVP kann gegen die Geldbuße binnen vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht berufen. Die Maximalstrafe für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze hätte gut eine Mio. Euro betragen. Mit den 800.000 Euro hat der Senat den möglichen Strafrahmen also zu 80 Prozent ausgeschöpft. Dies auch deshalb, weil es sich bereits um die nach 2013 zweite massive Überschreitung handelt.
Schon zum zweiten Mal
Dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze mit ihrer umfangreichen und verzweigten Parteistruktur begründet, lässt der Richtersenat im Kanzleramt nicht gelten. Er weist darauf hin, dass die Partei schon 2013 eine "erhebliche Überschreitung" der Ausgabengrenze zu verantworten hatte und seither offenbar zu wenig unternommen habe, um eine Wiederholung zu verhindern.
"Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes um rd. 85 vH (85 Prozent, Anm.) ist damit nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar", schreibt der Senat in seinem Strafbescheid. Zwar wurde die zeitnahe und vollständige Offenlegung der Überschreitung als entlastend gewertet. Dem stehe aber gegenüber, dass die Partei davon ausgehen könne, mit den höheren Wahlkampfausgaben auch mehr Wählerstimmen und somit mehr Parteienförderung zu erhalten.
Somit fällt die Strafe diesmal deutlich schärfer aus als 2013. Damals war der mögliche Strafrahmen mit 300.000 Euro nur zur Hälfte ausgeschöpft worden.