Der Verfassungsgerichtshof verkündet am Mittwoch, ob die von ÖVP und FPÖ beschlossene Ausweitung der behördlichen Überwachungsbefugnisse zulässig ist. Dabei geht es sowohl um die automatische Erfassung von Autokennzeichen als auch um den "Bundestrojaner", der ab 1. April 2020 das Mitlesen verschlüsselter Handy-Nachrichten erlauben soll. SPÖ und NEOS hatten mehrere Beschwerden eingebracht.
Die türkis-blaue Regierung hatte die im April 2018 beschlossenen Maßnahmen als "Sicherheitspaket" vermarktet, Kritiker sprechen von einem "Überwachungspaket". Dies deshalb, weil die Behörden damit das Recht erhielten, die von den Section-Control-Anlagen der Autobahnen erfassten Daten automatisch auszuwerten. Außerdem soll die Polizei auf Überwachungskameras von Verkehrsbetrieben, Autobahnen und Flughäfen zugreifen dürfen. Für die Installation des "Bundestrojaners" erlaubt das türkis-blaue Gesetz auch das heimliche Eindringen in Wohnräume.