Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist mit einer Anzeige gegen Verantwortliche der "Süddeutschen Zeitung" im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre abgeblitzt. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Freitag mitteilte, wurden Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure aus "rechtlichen Gründen" eingestellt. In Wien bleiben in der Causa "Ibiza-Video" zwei Verdächtige in U-Haft.
Strache war bereits in Hamburg mit seiner Anzeige gegen alle für Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos Verantwortlichen gescheitert. Anfang November wurde seine Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen.
Sieben Strafanzeigen
Im Zuge der Affäre waren bei der Staatsanwaltschaft München sieben Strafanzeigen eingegangen, darunter Ende Mai dieses Jahres auch eine von Strache. Grundsätzlich ist die "Zugänglichmachung heimlich gefertigter Tonaufnahmen" nach Paragraph 201 des deutschen Strafgesetzbuchs strafbar. Die Münchner Behörde argumentierte aber, dass angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls und unter Berücksichtigung des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Freiheit der Meinungsäußerung das Handeln der Journalisten in diesem Fall nicht unbefugt gewesen sei.
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit für einen demokratischen Rechtsstaat überwiege das Interesse an der Berichterstattung über die in dem Fall vorliegenden Missstände. Dieses stehe über den Nachteilen der Geschädigten, zu denen es durch die Veröffentlichungen gekommen sei.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft schützt die Pressefreiheit nicht grundsätzlich die rechtswidrige Beschaffung von Informationen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte, dass die Journalisten rechtswidrig an das Video gekommen seien. Insbesondere gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie auf irgendeine Art und Weise in die Herstellung der Videoaufnahmen involviert gewesen seien.
Jene zwei Verdächtigen, die nach Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Ibiza-Video festgenommen wurden, bleiben jedoch weiter in Untersuchungshaft. Dies sagte die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Christina Salzborn, am Freitag nach der Haftprüfungsverhandlung der APA.
Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 7. Jänner angesetzt. Der Schwerpunkt der Ermittlungen gegen die beiden geht derzeit aber in Richtung Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz, so Salzborn.
Tags zuvor war ein 38-Jähriger aus der U-Haft entlassen worden. Dabei handelte es sich um den dritten Verdächtigen jenes Trios, das vor zwei Wochen nach Hausdurchsuchungen festgenommen worden war.
Die Ermittlungen zum Ibiza-Video, das die türkis-blaue Regierung zu Fall gebracht hatte, führten Mitte November zu Hausdurchsuchungen und Festnahmen. Drei Personen im Umfeld des involvierten Privatdetektivs wurden in weiterer Folge in U-Haft genommen. Unter anderem wurde wegen des Verdachts des schweren Betrugs und des Suchtgifthandels ermittelt.