Der ÖVP-Antrag - vom Oberösterreichischen Integrationslandesrat Rudi Anschober in einer ersten Reaktion "Trägerantrag" genannt - sieht zwar vor, dass die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylwerber erst nach Abschluss der Lehre bzw. Absolvierung der Lehrabschlussprüfung zu laufen beginnt. Jedoch wird auch klargestellt, dass es sich nur um Altfälle handelt, also Personen, die ihre Lehre in Mangelberufen begonnen haben, als dies durch einen Erlass des Sozialministeriums gedeckt war. Das heißt, die Lehre muss bis 12. September des Vorjahres gestartet worden sein. Auch darf der Lehrling nicht straffällig geworden sein.

Ferner würde bei Umsetzung des ÖVP-Antrags eine maximale Aufenthaltsmöglichkeit für Lehrlinge ohne Asylstatus von vier Jahren ab Beginn der Lehre gelten. Bis dahin müsste sie also abgeschlossen sein oder der Flüchtling ohne Asyltitel das Land ohne Abschluss verlassen. Grundsätzlich gilt: Profitieren könnten nur jene, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch keine rechtskräftige (negative) Entscheidung über ihren Asylantrag vorliegen haben.

SPÖ, Grüne und NEOS stimmten zwar zu, übten aber gleichzeitig Kritik und hofften auf weitere Verbesserungen bis zum möglichen Plenum-Beschluss am 11. Dezember. Es seien weitere Gespräche in Aussicht gestellt worden, hieß es.

SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner sah nach der Abstimmung nur eine "halbe Lösung". Seine Fraktion habe aber zugestimmt, "weil es von der ÖVP die Zusicherung gibt, bis zum Nationalratsplenum gemeinsam mit allen Parteien an einer besseren Lösung zu arbeiten". Aus Sicht der SPÖ müsse der Schutz vor Abschiebung auch für die Lehrlinge gelten, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einen negativen Asylbescheid bekommen - und auch jene, die seit dem Entschließungsantrag im September einen negativen Bescheid bekommen haben. Zusätzlich schlägt die SPÖ vor, dass Asylwerber, die ihre Lehre erfolgreich abgeschlossen haben, sich um eine Rot-Weiß-Rot-Karte bewerben können sollen. Denn die Lehre von Asylsuchenden sei "per Definition" (des mittlerweile aufgehobenen Erlasses des Sozialministeriums) nur in einem Mangelberuf möglich.

Auch die Grüne Abgeordnete Nina Tomaselli betonte, dass man sich darauf verständigt habe, bis zur Abstimmung im Nationalrats-Plenum noch "Verbesserungen durchzubringen". Auf weitere Verbesserungen drängte auch Anschober, der sich mit seiner Initiative "Ausbildung statt Abschiebung" dem Thema bis zuletzt intensiv gewidmet hatte. "Ich bin zuversichtlich, dass dieser Trägerantrag noch deutlich nachgebessert wird. Dafür führen wir Gespräche. Dann könnte ein erster Schritt für eine Lösung der wirtschaftlichen Vernunft und der Menschlichkeit Wirklichkeit werden", teilte er mit.

Kritik

Harsche Kritik hagelte es trotz der Zustimmung seitens der NEOS: Die ÖVP habe sich "nicht einmal einen Millimeter bewegen" wollen, ärgerte sich Abgeordnete Stephanie Krisper. Gemeinsam mit NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn erinnerte Krisper an den gemeinsamen Entschließungsantrag im September, in dem ein Abschiebestopp und eine Aufenthaltsberechtigung "für ALLE Personen, die als Asylwerbende ihre Lehrausbildung in einem Mangelberuf begonnen haben", gefordert wurde.

Scharfe Worte fand FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Mit dem Antrag sei "die Büchse der Pandora" geöffnet, erklärte er. Die Grünen würden sogar "noch weit reichendere Forderungen" erheben, ärgerte er sich: Bei einer Doppellehre solle es "nach den Vorstellungen der vermutlich zukünftigen Regierungspartei" eine zusätzliche Verlängerung geben. Außerdem solle die Regelung auch für jene gelten, die bereits jetzt negativ beschieden seien. Außerdem wollen Grüne, SPÖ und NEOS einen quasi nahtlosen Übergang von der Lehre zur Rot-Weiß-Rot-Card, betonte er.

Diese Vorschläge würden "den ersten Schritt zur Aushebelung des Asylgesetzes und die Vermischung von Asyl und Einwanderung" bedeuten und würden "zu einer Sogwirkung für unqualifizierte Migranten aus aller Herren Länder" führen. Als nächstes komme dann der Familiennachzug, so Kickls Befürchtung.

Den Budgetausschuss passiert hat am Dienstag auch die zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarte Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und den Grünen wurde das ausverhandelte Gehaltsplus von durchschnittlich 2,3 Prozent abgesegnet. Damit steht einem Nationalratsbeschluss kommende Woche nichts mehr im Weg.

Laut dem per Abänderungsantrag in die Dienstrechts-Novelle eingebauten Gehaltsabschluss werden die Gehälter für Vertragsbedienstete und Beamte des Bundes mit 1. Jänner 2020 gestaffelt zwischen 2,25 Prozent im obersten und 3,05 Prozent im untersten Einkommensbereich angehoben. Untergrenze ist ein monatliches Plus von 50 Euro. Kosten wird das Paket 320 Mio. Euro. ÖVP und Grüne brachten zuvor einen gemeinsamen Antrag zur Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für das Jahr 2020 durch den Budgetausschuss.

Die Abgeordneten schickten die erste Regierungsvorlage der neuen Gesetzgebungsperiode ins Nationalratsplenum. Darin geht es um Subventionsbetrug und Förderungsmissbrauch mit EU-Geldern, die als neue Tatbestände Eingang in das Strafgesetzbuch (StGB) finden sollen. Abgerundet wurde das umfangreiche Programm der Sitzung mit einer Reihe von Entschließungsanträgen.