Die Justiz braucht - nach langem "Niedersparen" - 2020 um 90,6 Mio. Euro mehr, um den Status quo aufrecht zu erhalten. In den großen Problembereichen (Kanzleipersonal, Strafvollzug, Bundesverwaltungsgericht/Asyl, Sachverständigen- und Dolmetschermangel) wären aber damit noch nicht gedeckte größere Schritte nötig, geht aus dem Wahrnehmungsbericht von Justizminister Clemens Jabloner hervor.
55 Seiten Maßnahmen
55 Seiten mit Maßnahmen und Empfehlungen legt der Übergangs-Ressortchef rechtzeitig vor Start der Budgetverhandlungen Bundespräsident, Bundeskanzler und den Parteien vor. Darunter findet sich auch eine für die laufenden Koalitionsverhandlungen interessante Empfehlung: Das Justizministerium sollte wieder auf seinen Kernbereich zurückgeführt werden - also der 2017 zur Justiz übersiedelte Verfassungsdienst ins Bundeskanzleramt zurückkehren.
Als ein Ergebnis der Arbeitsgruppe zum Bereich Staatsanwälte/Ermittlungen kündigt Jabloner an, dass die Staatsanwaltschaften künftig das bloße Einlangen einer Anzeige gegenüber Medien nicht mehr bestätigen. Anzeigen sind - nicht zuletzt im heurigen Wahlkampf - zu einem nicht selten auch gegen politische Mitbewerber eingesetzten Mittel geworden. Sie führen aber nicht immer zu Ermittlungen, sondern werden oft auch wegen mangelnder Substanz zurückgelegt. Deshalb soll, wird im neuen Medienerlass verfügt werden, künftig erst dann Auskunft erteilt werden, wenn die Entscheidung - Einleitung der Ermittlungen oder nicht - gefallen ist.