Wähler dürfen in Österreich kreativ sein: Nicht nur das Kreuzerl ist erlaubt am Stimmzettel, auch Hakerl, Stricherl, Herzerl - oder Einkreisen, Durchstreichen, Draufschreiben. Wichtig ist nur: Die Wahlbehörde muss klar erkennen können, welche Partei man im Nationalrat sehen will und allenfalls welchen Kandidaten man eine Vorzugsstimme gibt. Diese müssen der gewählten Partei angehören.
Stimmensplitting ist nämlich verboten, es dürfen nur eine Partei und nur Vorzugsstimmenkandidaten derselben Partei gewählt werden. Andernfalls gilt die Stimme für die gewählte Partei, die Vorzugsstimmen sind ungültig.
Ungültig sind auch leere Wahlkuverts - oder mehrere amtliche Stimmzettel in einem Wahlkuvert. Sie zählen alle zusammen als eine ungültige Stimme. Ob ein Stimmzettel gültig oder ungültig ist, entscheiden letztlich die Wahlbehörden. Abgeleitet von der Nationalratswahlordnung bzw. deren Auslegung durch den Verfassungsgerichtshof gibt es Richtlinien für die "richtige" Wahl.
Wille des Wählers . . .
"Mustergültig" ist ein Stimmzettel mit zwei Kreuzen und zwei mit Namen oder Nummer eingetragenen Vorzugs-Kandidaten: Die Partei wird im Kreis unter der Kurzbezeichnung angekreuzt, der Vorzugsstimmen-Kandidat im Regionalwahlkreis bekommt ein Kreuz im Kreis links von seinem Namen. In den entsprechenden Feldern sind Namen und/oder Reihungsnummer je eines Bundes- und eines Landeskandidaten eingetragen - womit dieser eine Vorzugsstimme bekommt.
Aber gültig ist auch anderes: Die Partei kann durch irgendein anderes Zeichen (z.B. Hakerl, Striche etc.) gekennzeichnet werden - und nicht nur im dafür vorgesehenen Kreis, sondern auch bei der Listennummer, der Kurzbezeichnung oder beim langen Parteinamen. Oder die Partei, ihre Kurzbezeichnung bzw. ihre Listennummer werden irgendwo auf den Stimmzettel geschrieben. Wer sich die Arbeit antun will, kann auch alle die, die er nicht wählen möchte, ausstreichen - das wird die Wahlbehörde ebenfalls als "gültig" anerkennen, wenn der Wille des Wählers eindeutig abzulesen ist.
Was bei Vorzugsstimmen zu beachten ist
Schreibfaule Wähler können sich das Kreuzerl bei der Partei sparen - aber nur, wenn sie Vorzugsstimmen vergeben. Denn dann gilt automatisch die Partei als gewählt, zu der der auserkorene Kandidat gehört. Wobei allerdings alle Kandidaten (Wahlkreis, Land, Bund) derselben Partei angehören müssen. Wird keine Partei angekreuzt, aber Vorzugsstimmen an Kandidaten verschiedener Parteien vergeben, ist der Wählerwille nicht klar erkennbar - also ist der gesamte Stimmzettel ungültig.
Vergeben werden dürfen maximal drei Vorzugsstimmen - für Regionalwahlkreis, Landesliste und Bundesliste. Werden auf einer Ebene zwei oder mehr vergeben, sind alle Vorzugsstimmen ungültig - und auch der Stimmzettel, wenn nicht eine Partei angekreuzt ist.
Vorsicht ist beim Eintragen von Bundes- und Landes-Vorzugskandidaten geboten: Steht der Name irrtümlich in der falschen Partei-Spalte, ist die Vorzugsstimme ungültig. Und wenn es mehrere Kandidaten mit dem gleichen Nachnamen gibt, ist die Vorzugsstimme nur gültig, wenn erkennbar ist, wer gemeint ist - also entweder Vorname oder Reihungsziffer oder Geburtsjahr oder Beruf oder Adresse dabei stehen.
Ungültig ist eine Stimme auf alle Fälle, wenn sie auf einem "falschen" Stimmzettel abgegeben wurde - also auf einem Stimmzettel aus einem anderen Regionalwahlkreis, von einer früheren Wahl oder natürlich auch auf einem gefälschten Stimmzettel.