Die Staatsanwaltschaft Wien hat bestätigt, dass wegen des mutmaßlichen Hackerangriffs auf die ÖVP Ermittlungen mit Auslandsbezug geführt werden. Dass die laut ÖVP gestohlenen Daten auf einem Server in Frankreich gefunden wurden, wollte ein Sprecher der Behörde am Montag auf APA-Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Eine Europäische Ermittlungsanordnung ist in der Causa aber erfolgt.
Ziel einer Europäischen Ermittlungsanordnung ist die Beschaffung von Beweismitteln aus anderen EU-Ländern. Gerüchte, wonach die Daten auf einem FTP-Server in Frankreich gespeichert wurden, hat es bereits unmittelbar nach der Meldung des Datenlecks durch die ÖVP gegeben. Seit dem Wochenende gilt das nun als bestätigt.
ÖVP-Chef Sebastian Kurz nahm die ersten Fortschritte bei den Ermittlungen am Montag mit Wohlwollen zur Kenntnis. Bei einer Pressekonferenz zeigte er sich zuversichtlich, dass die Täter letztlich überführt werden könnten.
Geführt werden die Ermittlungen nach wie vor wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§118a StGB) sowie der Datenbeschädigung (§126a StGB). Involviert ist nach Angaben des Bundeskriminalamtes neben des hauseigenen Cyber Crime Competence Center (C4) auch das Cyber-Security-Center (CSC) des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).
Die ÖVP hatte am 5. September einen "sehr gezielten Hackerangriff" auf die Parteizentrale gemeldet. Demnach sollen sich der oder die Hacker am 27. Juli Zugang zu den ÖVP-Systemen verschafft und bis Ende August 1,3 Terabyte Daten "exfiltriert" haben. Aufgefallen ist der Angriff laut Angaben der ÖVP, weil vertrauliche Unterlagen über die Parteispenden und Wahlkampffinanzen der Partei an die Medien gelangt sind. Die ÖVP behauptet zwar, dass die Daten nicht nur gestohlen, sondern auch manipuliert worden sein könnten. Belege für eine Manipulation gibt es bisher aber nicht.