Den "Falter"-Bericht über die ÖVP-Praxis bei der Verbuchung der Wahlkampfkosten nannte er "Falschberichterstattung". Im Zusammenhang mit den Spenden Heidi Goess-Hortens sagte er, die ÖVP habe diese alle dem Rechnungshof gemeldet.
Den "Falter" hat die ÖVP, bestätigte Kurz, geklagt, weil dieser berichtete, dass die ÖVP die wahre Höhe ihrer Ausgaben für den heurigen Nationalratswahlkampf verschleiere - und de facto wieder die Obergrenze von sieben Mio. Euro überschreiten werde. Dies werde man nicht tun, versicherte Kurz einmal mehr. Und richtete an den ORF-Interviewer die Bitte, solch "falsche Behauptungen" nicht zu wiederholen.
Forscher wurde Kurz, als es um die Spenden der Milliardärin Goess-Horten ging - die der ÖVP 2018 und 2019 931.000 Euro in Tranchen von 49.000 Euro zukommen ließ. Den Vorwurf, die ÖVP habe damit die Meldung an den Rechnungshof umgangen, wies der ÖVP-Chef vehement zurück. Es sei unrichtig zu sagen, man müsste Spenden unter 50.000 Euro nicht melden, stellte er die "Sachkenntnis" des Interviewers infrage und bat ihn, "sich zu informieren und das richtig zu stellen". Denn: Die ÖVP habe "all diese Spenden dem Rechnungshof gemeldet" und diese jetzt auch öffentlich gemacht, "weit früher als wir mussten".
Laut Gesetz mussten bis Juli 2019 kassierte Spenden erst ab 50.001 Euro sofort - mit Namen des Spenders - an den Rechnungshof gemeldet werden. Über kleinere Spenden mussten Parteien das Kontrollorgan erst im Wege des Rechenschaftsberichts informieren. Dieser musste erst im Herbst des Folgejahres - für 2018 also im heurigen, für 2019 im Herbst 2020 - dem Rechnungshof übermittelt werden und wird erst gut neun Monate später veröffentlicht. Seit der vor dem Sommer beschlossenen Verschärfung müssen schon viel kleinere Spenden - nämlich über 2.500 Euro - sofort gemeldet werden.
Die ÖVP hat die Spenden der Jahre 2018 und 2019 vor zwei Wochen veröffentlicht. Die Zeitung "Der Standard" hatte die ÖVP-Spendenlisten zuvor anonym übermittelt bekommen.