Am Sonntag tritt der Rechtsanspruch auf den Papamonat in Kraft. Damit dürfen sich ab 1. September nicht nur Väter im Öffentlichen Dienst nach der Geburt ihres Kindes für einen Monat von der Arbeit freistellen lassen, sondern alle Papas. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit nichts, Väter können während des Papamonats den sogenannten Familienzeitbonus in Höhe von 700 Euro beziehen.
Der Haken daran: Gehen die Männer später in Karenz, werden die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen. Das hat in der Vergangenheit immer wieder für Kritik gesorgt. Beschlossen worden ist der Rechtsanspruch auf einen Papamonat Anfang Juli im Nationalrat. Der Antrag der SPÖ wurde damals von Sozialdemokraten, FPÖ und der Liste JETZT unterstützt.
Voraussetzung: Gemeinsamer Haushalt
Voraussetzung für den Anspruch auf einen Papamonat ist, dass Vater und Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Außerdem müssen bestimmte Meldefristen eingehalten werden: Der Wunsch nach einem Papamonat ist dem Arbeitgeber drei Monate im Voraus mitzuteilen (Vorankündigungsfrist). Zwischen der Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (acht Wochen nach der Geburt) kann der Vater den Antrittszeitpunkt der Freistellung frei wählen.
Die Regelung gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt, also für errechnete Geburtstermine ab 1.12.2019. Eine Sonderregelung gibt es laut Arbeiterkammer (AK) und Österreichischem Gewerkschaftsbund (ÖGB) für errechnete Geburtstermine zwischen 1.9.2019 und 30.11.2019 - auch hier besteht ein Anspruch auf den Papamonat. Allerdings darf die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden.
Ankündigung
Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber sofort darüber informieren. Spätestens eine Woche danach ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats bekannt zu geben. Der Kündigungsschutz, den Väter während der Dienstfreistellung genießen, beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gleichgeschlechtliche Paare einen Papamonat nutzen. Frauen, deren Partnerin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, können den Anspruch geltend machen. Auch sie bekommen dann den als Familienzeitbonus bezeichneten finanziellen Zuschuss von 22,60 Euro pro Tag. Der Familienzeitbonus steht zudem Adoptiv- oder Dauerpflegevätern zu.
Die Arbeiterkammer hatte sich zuletzt über bürokratische Hürden beim Papamonat geärgert. Immer wieder komme es zu Problemfällen, die auch vor Gericht landen würden, hieß es. Außerdem fehlt der AK eine eigenständige Geldleistung für den Papamonat, sie forderte eine Geldleistung von 80 Prozent des letzten Monatseinkommens - zusätzlich und nicht als Teil des späteren Kinderbetreuungsgeldes. Auch SPÖ und Neos unterstützten die Forderung nach einer besseren Bezahlung des Papamonats.