Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, das ÖVP-Chef Sebastian Kurz verbietet, die SPÖ als möglichen Drahtzieher des "Ibiza-Videos" ins Spiel zu bringen. Es handle sich dabei um "unrichtige Tatsachenbehauptungen" und nicht um Werturteile, begründeten beide Gerichte in ihren Entscheidungen. Die ÖVP will alle Rechtsmittel ausschöpfen.
Der ÖVP wurde bereits in erster Instanz untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen. Unter anderem betonte das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle.
"Als Verdacht" geäußert
Dem stimmte nun auch das OLG, an das sich die ÖVP gewendet hatte, zu. Auch dass eine Behauptung nur "als Verdacht" geäußert wird, ändere an dieser Rechtslage nichts, weil - so die Rechtsprechung - der Schutz der Ehre durch geschicktes Formulieren sonst wirkungslos gemacht werden könnte. Das OLG Wien sprach zudem aus, dass die Anrufung des Obersten Gerichtshofs als dritte Instanz nicht zulässig ist, weil keine bisher ungeklärten Rechtsfragen zu beantworten gewesen seien.
"Wir halten uns natürlich an Entscheidungen der Gerichte", reagierte die ÖVP gegenüber der APA auf das OLG-Urteil. Allerdings werde man alle juristischen Mittel ausschöpfen.