Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte das Verfahren ohne Ermittlungen ein, berichtet der "Standard". Ein Verfahren in München läuft noch.
Heinz-Christian Strache wollte damit auch den "Spiegel" und die "Süddeutsche Zeitung" ins Visier nehmen, die Mitte Mai Teile des Videos veröffentlichten, das Strache den Verlust aller politischen Ämter bescherte.
Es habe nach "Überprüfung des Anzeigevorbringens und Sichtung des verfahrensgegenständlichen Videos kein hinreichender Tatverdacht" für eine Straftat bestanden, erklärte die StA Hamburg laut "Standard". Strache hat gegen diese Entscheidung über seinen deutschen Anwalt Beschwerde eingelegt.