Ganz neu ist der Vorschlag nicht, den die Volkspartei nun als Wahlkampfforderung wieder aufwärmt: Schon 2016 wollte der damalige ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka folgenden Satz in die Bundesverfassung schreiben: „Zum Schutz der Freiheit des Einzelnen wird die Verwendung von in Österreich gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Banknoten und Münzen) keinerlei Einschränkungen unterworfen.“ Das Vorhaben scheiterte unter anderem am Widerstand des damaligen Koalitionspartners, der SPÖ. Sie sah keine Notwendigkeit, schließlich gebe es niemanden, der daran denke, das Bargeld abschaffen zu wollen.
Der FPÖ dagegen gefiel der Vorschlag so gut, dass sie erst diesen Juni, nach Ende der türkis-blauen Koalition, im Nationalrat selbst beantragte, das Staatsgrundgesetz um den Satz „Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Beschränkungen“ zu ergänzen. Ein Vorhaben, das der Verfassungsausschuss aus europarechtlichen Bedenken auf unbestimmte Zeit vertagt hatte.
Geht es nach ÖVP-Chef Sebastian Kurz, soll nach der Wahl ein neuer Anlauf mit einer EU-konformen Formulierung erfolgen: „Der Einsatz von Bargeld ist für viele Menschen, gerade für die ältere Bevölkerung in Österreich und im ländlichen Raum, eine Grundbedingung für ein selbstbestimmtes Leben“, so Kurz in einer Aussendung. Angesichts der Entwicklungen der Digitalisierung und zunehmender Datensammlerei würden viele fürchten, zu „gläsernen Menschen“ zu werden; das Rezept dagegen: Ein Grundrecht, das Besitz und Gebrauch von Bargeld schützt.