Künftig werden die Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge von einer staatlichen Agentur betrieben. Auch die Rechts- und Rückkehrberatung wird in Zukunft ausschließlich von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) durchgeführt. Das hat der Nationalrat beschlossen, Innenminister Wolfgang Peschorn muss den Beschluss nun umsetzen.

Per 3. August mit Frist bis 3. September wurde in der Wiener Zeitung nun die "interimistische Geschäftsführung" der BBU ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt befristet bis zum 1. Juli 2020. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate bis zur Bestellung eines definitiven Geschäftsführers ist möglich. Gefordert werden unter anderem

  • ein rechtswissenschaftliches oder betriebswirtschaftliches Studium
  • mehrjährige Führungserfahrung von Organisationseinheiten mit hoher Diversität
  • Erfahrung in der Führung einer großen Organisationseinheit bzw. eines großen Unternehmens

sowie umfassende Kenntnisse über die relevanten Rechtsvorschriften und "adäquate Fähigkeiten zur Vertretung der Bundesagentur in der Öffentlichkeit, Erfahrung mit Medienarbeit und der Kommunikation mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bundesagentur relevanten Stakeholdern".

In der ersten Phase geht es vor allem um die Installierung der neuen Agentur bzw. die reibungslose Übertragung der Agenden samt "Etablierung eines adäquaten Finanzwesens" und "Aufbau und Etablierung eines Berichtswesens und Kennzahlensystems".

Ab Mitte 2020 soll die BBU die Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge betreiben, ab Anfang 20121 auch die Rechts- und Rückkehrberatung vür Asylwerber übernehmen. Derzeit erfolgt die Erstbetreuung von Flüchtlingen, die in Österreich einen Asylantrag stellten, in von privaten Unternehmen geführten Einrichtungen des Bundes. Auch die Rechts- und Rückkehrberatung für AsylwerberInnen ist an externe Leistungserbringer, vorrangig gemeinnützige Organisationen, ausgelagert.