Für die Bemessung von Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen wurden bisher maximal zehn Karenzmonate angerechnet. Ab nun wird für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten - also auch Gehaltsvorrückungen - die gesamte Karenzzeit in vollem Umfang berücksichtigt.
Diese Neuregelung gilt aus Kostengründen allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Karenzen. Der Beschluss dafür fiel Anfang Juli im Nationalrat einstimmig, sowohl SPÖ als auch ÖVP reklamierten die Urheberschaft für sich.
Ebenfalls mit Donnerstag tritt die Aufhebung des Eheverbotes für binationale gleichgeschlechtliche Paare in Kraft. Damit wird es nun auch möglich, Partner zu ehelichen, in deren Heimatland es keine Homo-Ehe gibt, etwa Ungarn oder Bosnien. Bisher konnten solche Paare nur eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Auch diese Neuregelung hat der Nationalrat Anfang Juli beschlossen - mit Zustimmung aller Fraktionen außer der FPÖ.