Die Personaleinsparungen der letzten Jahre machen sich an den Bezirksgerichten stark bemerkbar. Weil nicht genug Kanzleipersonal vorhanden ist, mussten einige ihren Betrieb schon einschränken. Als "strategische Leitlinie", welche Tätigkeiten dringlich sind und welche warten können, gibt es einen "Notfallsplan", bestätigte Andrea Michalec (BG Horn) einen Bericht der "Kleinen Zeitung".
Ganz formal den Notfallmodus gemeldet hat das Bezirksgericht Bruck an der Leitha, bestätigte die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, der APA. Manche Gerichte haben mangels Personal einzelne Maßnahmen gesetzt, wie z.B. "telefonfreie Nachmittage", berichtete Michalec, die Vorsitzende des Arbeitskreises Gerichtsvorsteher/innen.
Die Gerichtsvorsteher haben schon im Mai 2018 vor dem drohenden Kollaps gewarnt. "Jetzt sind wir noch einen Schritt weiter Richtung Kollaps", so Michalec. Weil viele Kollegen die große Sorge geäußert haben, wie man den Betrieb bei drastischer Personalnot aufrechterhalten kann, hat der Arbeitskreis den "Plan für den Notfall" ausgearbeitet.
Dies sei kein "Protest oder Kampfmaßnahme", unterstrich Michalec, sondern eine Hilfe für überlegt-strategisches Vorgehen, wenn eine Abteilung zu kippen droht. Das drohe mittlerweile schon, wenn es eine längere Erkrankung gibt oder ein junger Kollege zum Zivildienst muss.
Für diesen Notfall wird den Bezirksgerichts-Vorstehern empfohlen, Prioritäten zu setzen: Verfahren, deren Einstellung oder Verzögerung besonders schmerzhaft wäre - als zu Gewaltschutz, Obsorge, Kontakterechten, Unterhalt für Kinder- sollten so lang wie möglich aufrechterhalten werden. Dafür müsse Personal aus weniger dringlichen Bereichen umgeschichtet werden. Hintangestellt werden könnten dann z.B. Verlassenschafts- oder Verkehrsunfallssachen, Besitzstörungsklagen (z.B. Parkplatz) oder Exekutionsanträge vor allem der öffentlichen Hand oder von Massenklägern (wie Banken).
Maximal eingeschränkt
"Maximal eingeschränkt" werden sollte im Notfall der Personalaufwand für Telefonate ("reduzierte Zeiten, reduzierte Inhalte"). Kostenberechnungen, Beglaubigungen oder Aktenskartierungen müssten warten, das Berichtswesen "radikal" hintangestellt werden, steht im "Notfallsplan".
Sowohl Michalec als auch Matjeka bekräftigten die Forderung, auf weitere Kürzungen im nicht-richterlichen Bereich zu verzichten - und stattdessen die nötigen Aufstockungen vorzunehmen. Justizminister Clemens Jabloner wissen sie dabei grundsätzlich auf ihrer Seite - hat er doch auf den "stillen Tod" der Justiz wegen mangelnder budgetärer Ausstattung und dezidiert auch auf den Mangel beim Fachdienst hingewiesen.
Der "Notfallsplan" wird im Ministerium behandelt, man werde der Richtervereinigung auf diesen ihren Vorschlag auch antworten, sagte Sprecherin Britta Tichy-Martin. Solche Anleitungen für ein systematisches Vorgehen seien allerdings heikel - denn schon die Entscheidung, welche Akten oder Verfahrensschritte prioritär sind, sei ein Akt der unabhängigen Rechtsprechung.